Köln | Ein 54-jähriger Lkw-Fahrer hat in einer Polizeikontrolle nicht nur seinen Führerschein abgeben müssen. Er muss sich zusätzlich auch wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten.

Am gestrigen Mittwochnachmittag bemerkten Beamte der Kölner Autobahnpolizei den Lkw-Fahrer bei der Aufnahme eines Autounfalls auf der Bundesautobahn A 565. Dabei bemerkten sie bei dem 54-Jährigen Alkoholgeruch. Die Beamten machten mit dem Brummifahrer einen Atemalkoholtest, der wiederum einen Wert von rund einem Promille ergab. Daraufhin stellten die Beamten den Führerschein des Mannes sicher.

Nach ersten Ermittlungen war der Lastwagenfahrer gegen 17 Uhr mit seinem Sattelzug auf der A 565 in Fahrtrichtung Altenahr unterwegs. In Höhe der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf kam das Gespann vom Fahrstreifen nach links ab und kollidierte mit dem Renault eines 34-jährigen Rheinbachers, der auf dem Überholstreifen in gleicher Richtung unterwegs war.

Durch den Zusammenstoß entstand an dem Fahrzeug des 34-Jährigen ein leichter Sachschaden am rechten Außenspiegel. Die beiden Unfallbeteiligten stoppten an einer geeigneten Stelle ihre Fahrt. Sehr direkt bot der Lastwagenfahrer seinem Gegenüber Bargeld zur Begleichung des entstandenen Sachschadens an, wenn der dafür auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten würde. Der 34-Jährige wurde skeptisch und alarmierte dann doch die Polizei.

Der liegengebliebene Sattelzug musste abgeschleppt werden, nachdem die Beamten dem 54-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagten. Nun ermittelt das Verkehrskommissariat 1 der Kölner Polizei, hieß es dazu abschließend.

Autor: Bernd F. Löscher