Das Kassen- und Steueramt der Stadt Köln hat in den vergangenen Wochen die Eigentümer von ca. 11.000 Zweifamilienhäusern angeschrieben und um Auskunft gebeten, wie diese Häuser genutzt werden. Die Befragung ist laut Stadt zur Klärung einer möglichen Zweitwohnungssteuerpflicht notwendig. Aufgrund der bisher eingegangenen Antworten zeichne sich ab, dass bei einem Großteil der betroffenen Häuser die zweite Wohnung vermietet sei oder es aber lediglich versäumt wurde, das Haus nach einem Umbau beim Finanzamt als Einfamilienhaus neu bewerten zu lassen. In beiden Fallkonstellationen besteht keine Steuerpflicht. Trotz des beigefügten Informationsschreibens habe die Vielzahl der Nachfragen einen weiteren Informationsbedarf aufgezeigt. Die im Anschreiben vorgegebene Antwortfrist wird daher vom Kassen- und Steueramt bis zum 31.10.2011 verlängert. Nach der seit 2005 geltenden Zweitwohnungssteuersatzung besteht auch für solche Wohnungen eine Steuerpflicht, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie inne hat. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im selbst genutzten Wohnhaus.

CDU fordert angepasste Steuersatzung
Die Kölner CDU forderte unterdessen, dass Bürger, die innerhalb Kölns zwei Wohnungen unterhalten, keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen. Es dürfe etwa nicht sein, dass Eigentümer von Zweifamilienhäusern, die ihr Haus alleine mit ihrer Familie bewohnen, Zweitwohnungssteuer entrichten müssen. Die Verlängerung der Antwortfrist wertete die CDU heute als Erfolg. „Ich hoffe, dass dem Rat unmittelbar nach der Sommerpause eine angepasste Steuersatzung zur Entscheidung vorgelegt wird“, erklärt Karl Jürgen Klipper, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Bei Bürger-Fragen steht das Kassen- und Steueramt während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag von 08. bis 12 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags bis 16.00 Uhr) zur Verfügung.

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