Essen | Im Streit um den sogenannten Porno-Pranger einer bayerischen Rechtsanwaltskanzlei hat das Essener Landgericht die Rechte von Privatpersonen gestärkt. Die Kanzlei dürfe auf ihrer Homepage nicht wie beabsichtigt den Namen einer privaten Klägerin im Zusammenhang mit angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladenen pornografischen Dateien veröffentlichen, entschied das Gericht heute in einem Eilverfahren. Es bestätigte damit eine Entscheidung von Ende August.

Die Kanzlei hatte ursprünglich am 1. September eine sogenannte Gegnerliste im Internet veröffentlichen wollen. Darauf sollten Personen stehen, die aus dem Internet illegal Daten mit pornografischem Inhalt heruntergeladen und sich gegen entsprechende Abmahnungen gewehrt haben sollen. Da bekannt sei, dass die Kanzlei auch Anbieter aus der Porno-Branche vertrete, habe die Mandantin zu Recht befürchtet, durch das Erscheinen auf einer Gegnerliste der Kanzlei stigmatisiert zu werden, urteilte das Gericht.

Autor: Tonia Haag/dapd