Athen | Der griechische Justizminister Nikos Paraskevopoulos hat im Streit um Reparationszahlungen damit gedroht, deutsche Immobilien in Griechenland zu pfänden. Paraskevopoulos erklärte am Mittwoch, er wolle die Pfändung deutscher Immobilien in Griechenland erlauben, sollte es zwischen Athen und Berlin zu keiner Einigung über die griechischen Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg kommen. „Ich beabsichtige die Erlaubnis zu geben“, sagte er im griechischen Fernsehen.

Die endgültige Entscheidung werde jedoch die griechische Regierung treffen. Scharfe Kritik an den Pfändungsplänen übte die CSU: Der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union und Obmann der Unions-Fraktion im Bundestagsfinanzausschuss, Hans Michelbach, hat die Regierung in Athen davor gewarnt, deutsches Eigentum zur Begleichung angeblicher griechischer Reparationsansprüche und anderer Entschädigungen zu beschlagnahmen. „Das Thema ist seit den 50er-Jahren erledigt. Sollte es zu griechischen Übergriffen auf deutsches Eigentum kommen, wird sich Deutschland zu wehren wissen“, sagte Michelbach dem „Handelsblatt“ (Online-Ausgabe). Der CSU-Politiker wandte sich zudem gegen die scharfen persönlichen Attacken des griechischen Staatsministers Nikos Pappas auf Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Pappas, der seit vielen Jahren der engste Mitarbeiter von Ministerpräsident Alexis Tsipras ist, hatte Schäuble in einer am Dienstagabend herausgegeben Erklärung vorgeworfen, sein Stil sei „unvereinbar mit einem vereinten und demokratischen Europa“.

Schäuble sei „mit seinem Plan, Griechenland zu ersticken, gescheitert“ und deshalb „in einer schwierigen Lage“. Michelbach nannte die Kritik „schäbig und maßlos“. Aber schlechter Stil sei ja inzwischen so etwas wie das „Markenzeichen der Radikalen-Koalition in Athen“ geworden.

„Statt sich immer neue Verbalinjurien auszudenken und Feindbilder aufzupolieren, sollte die Regierung Tsipras ihre Energie besser auf eine grundlegende Reformierung des Landes konzentrieren“, verlangte der CSU-Politiker. Derzeit plündere sie die Rentenkassen und tue alles, um das eigene Land und die eigene Bevölkerung in den endgültigen Ruin zu stürzen. „Die Regierung Tsipras zeigt mit jedem Tag, die sie im Amt ist, dass sie nicht europatauglich ist“, fügte Michelbach hinzu.

Experte: Athens Reparationsforderungen nach deutschem Recht zulässig

Andreas Fischer-Lescano, Völkerrechtler an der Universität Bremen, ist der Ansicht, dass die griechischen Forderungen nach Begleichung der Kriegsschulden nach deutschem Recht zulässig sind, und kritisiert die Haltung der Bundesregierung. „Die Argumentation der Bundesregierung ist juristisch sehr dürftig und anfechtbar“, sagte er dem ARD-Politikmagazin „Kontraste“. „Der 2+4-Vertrag bindet Griechenland nicht, denn es ist nicht Partei dieses Vertrags. Es ist völkerrechtlich nicht zulässig, einen Vertrag zu Lasten Dritter – in diesem Falle Griechenlands – abzuschließen.“ Die Begründung des Bremer Völkerrechtlers wird dem Politikmagazin zufolge durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestützt. Bereits 2003 habe der III. Zivilsenat in einem Urteil über Entschädigungsforderungen griechischer Kriegsopfer festgestellt, dass die Auffassung der Bundesregierung, sämtliche Reparationsforderungen seien mit dem 2+4-Vertrag zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands obsolet geworden, nicht zutreffend sei.

In Bezug auf das Londoner Schuldenabkommen, in dem die ehemaligen Kriegsgegner 1953 vereinbarten, dass die Verhandlungen über deutsche Kriegsschulden bis zur Einheit Deutschlands zurückgestellt würden, habe der Bundesgerichtshof außerdem festgestellt: „Das Londoner Schuldenabkommen ist jedoch durch die abschließende Regelung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands als Moratorium gegenstandslos geworden.“ Dies bedeute, dass die ehemaligen Kriegsgegner nun die Möglichkeit hätten, ihre Forderungen geltend zu machen. Der Bundesgerichtshof stellt demnach auch in Abrede, dass der 2+4-Vertrag für Staaten, die nicht an den Verhandlungen beteiligt waren, einen Verzicht auf etwaige Forderungen bedeuten würde.

Da Griechenland nicht an den Verhandlungen zur deutschen Einheit beteiligt war, könne es formal auch nicht auf mögliche Reparations- oder Schadenersatzansprüche verzichtet haben. „Griechenland hat zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich wirksam auf Reparationen verzichtet“, sagte Fischer-Lescano dazu. „Die ehemaligen Kriegsgegner haben nun die Möglichkeit, ihre Forderungen geltend zu machen.“

Autor: dts