Der Gefangene wurde in Deutschland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt. Auch in der Republik Polen sei der Gefangene wegen verschiedener Delikte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Wegen dieser Verurteilungen habe die Republik Polen die Auslieferung des Gefangenen beantragt, die ab Februar 2012 hätte erfolgen können. Diese weiteren Verurteilungen waren der Justizvollzugsanstalt in Bochum als solche bekannt. Gegen den Gefangen werde weiter in Polen wegen einer Vielzahl von Delikten, unter anderem wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes und Brandstiftung ermittelt. Die Auslieferung wurde am 3. August 2011 bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Hamm beantragt. Dieser Antrag hätte der Justizvollzugsanstalt von der Generalstaatsanwaltschaft übermittelt werden müssen. Dies sei aufgrund eines Fehlers in der Sachbehandlung durch die Generalstaatsanwaltschaft unterblieben.


Justizminister Thomas Kutschaty habe diesen Vorfall zum Anlass genommen, mit dem Generalstaatsanwalt persönlich Rücksprache zu nehmen. Darüber hinaus habe der Minister angeordnet, dass sämtliche Panzerglasfenster in den 37 Justizvollzugsanstalten des Landes auf Sicherheitsmängel untersucht werden. Der Minister habe hinsichtlich der Justizvollzugsanstalt in Bochum eine Grundsicherheitsüberprüfung angeordnet. Weiter habe der Minister angeordnet, dass eingehend überprüft werde, ob der Einsatz des Gefangenen in der Reinigungskolonne auf Grundlage der der Justizvollzugsanstalt in Bochum bekannten Fakten hätte erfolgen dürfen. Justizminister Kutschaty erklärte: „Ich weiß, dass überall, wo gearbeitet wird, auch Fehler geschehen können, Fehler dieser Art dürfen aber schlicht nicht auftreten. Dies habe ich heute deutlich in meinem Gespräch mit dem Generalstaatsanwalt zum Ausdruck gebracht.“

[mc]