Köln, 16.6.2008, 17:32 Uhr >
  „Dieser Vertrag ist ein Meilenstein auf dem Weg in den weiteren Wettbewerb". So urteilen übereinstimmend die Geschäftsführer der drei nordrhein-westfälischen Nahverkehrs-Zweckverbände über die jetzt miteinander abgestimmte Rahmenvereinbarung zu den künftigen Wettbewerbsverfahren auf der Schiene in NRW. Neun Linien mit insgesamt rund 18 Millionen Zugkilometern Gesamtleistung warten auf die leistungsstärksten Anbieter des Marktes. Die erste Ausschreibung des Packetes erfolgt bereits 2008.

Unterzeichner der in Vertragsform gegossenen, gemeinsamen Rahmenvereinbarung sind der Zweckverband Nahverkehr Rheinland, NVR (zu dem sich Anfang des Jahres der Verkehrsverbund Rhein-Sieg und der Aachener Verkehrsverbund zusammengeschlossen haben), der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Sie alle sind sich einig darin, dass ein qualitativ hochwertiges Leistungsangebot im Schienen-Nahverkehr künftig nur durch weitere Wettbewerbsverfahren, also europaweite Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen, sichergestellt werden kann.

Dr. Nobert Reinkober und Hans Joachim Sistenich, Geschäftsführer der NVR GmbH, heben die hohe zukunftweisende Bedeutung der Vereinbarung hervor. „Mit diesem Abkommen gehen wir in Nordrhein-Westfalen den Weg des erfolgreichen Wettbewerbes weiter. Für die Unternehmen bedeutet dies zudem ein größeres Maß an Planbarkeit ihrer Ressourcen", so Reinkober. Sistenich betont die Notwendigkeit einer solchen Grundlage im Sinne der ÖPNV-Nutzer: „Mit der Einigung auf dieses Packet haben wir unseren Kunden eine realistische Perspektive geschaffen, auch weiterhin ein gutes Nahverkehrs-Angebot auf der Schiene zur Verfügung zu haben."

Konzept bis 2014
Um Linienplanung und zeitliche Konzeption möglichst optimal aufeinander abzustimmen, entwickelten die Beteiligten ein Konzept, das im ersten Schritt neun Linien in drei Teilnetzen mit einer Gesamtkilometerzahl von 18 Millionen Zugkilometern umfasst:

Teilnetz A1
RE 4:
Aachen – Dortmund

RB 48: Wuppertal – Bonn-Mehlem

RE 6: Düsseldorf – Minden

Teilnetz A2
RE 7:
Krefeld – Rheine

RE 2: M.-Gladbach – Münster

RB 42: Essen – Münster

RB 33: Aachen – Wesel

Teilnetz A3
RE 8:
M.-Gladbach – Koblenz

RB 27: Koblenz – M.-Gladbach

Die Ausschreibungen erfolgen jeweils rund zweieinhalb Jahre vor Betriebsaufnahme. Für das Teilnetz 1 bedeutet dies, dass die Ausschreibungen der Linien RE 4 und RB 48 bereits in diesem Jahr (2008) anstehen.

Weitere Planungen bis Sommer dieses Jahres
Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung werden die Zweckverbände nun die Leistungsbeschreibungen für die Ausschreibungen erstellen und bis zum Sommer dieses Jahres (2008) für das erste Teilnetz verabschieden. Für jedes Teilnetz wird ein Zweckverband koordinierend tätig werden – geltendem Recht folgend behält jedoch jeder Zweckverband seine hoheitlichen Aufgaben und ist nach wie vor auch für die Bestellung der Leistungen selbst verantwortlich. Alle Beteiligten streben jedoch eine größtmögliche Effizienz aller Verträge an sowie eine Harmonisierung der Laufzeiten.

[ag; Foto: Rolf van Melis/www.pixelio.de]