Gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen Kulturförderabgabe hat Wolf Hönigs, Inhaber des Lint Hotels in Köln, vertreten durch Herrn RA Huth von der Kanzlei Kanzler, Kern, Kaiser aus Bad Kreuznach Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt.´„Wir werden weiter alles unternehmen, um diese gastfeindliche Steuer zu Fall zu bringen“, so Wolf Hönigs, der dem weiteren Klageverfahren optimistisch entgegensieht. „Wir gehen davon aus, dass OVG Münster unseren Argumenten folgen wird“, so Hönigs weiter. Damit wird das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zunächst nicht rechtskräftig. Dieses hatte die Kulturförderabgabe im Ergebnis durchgewunken. Mit der Berufung ist das Verfahren nunmehr beim Oberverwaltungsgericht in Münter anhängig. Es wird zudem davon ausgegangen, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache auch später die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen sein wird. Somit wird letztlich der Gang durch die Instanzen vollends ausgeschöpft werden. Bis zum Abschluss der gerichtlichen Verfahren wird es daher noch einige Zeit dauern, bis endgültige Rechtsklarheit hinsichtlich der Bettensteuer herrscht.

[ag]