Nach Ansicht der Richter sei der Vater der 15-fachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen schuldig. Zudem habe er gegen das Waffengesetz verstoßen. Der 52-Jährige stand seit September 2010 vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert, die Verteidiger des Vaters hatten sich gegen eine Strafe ausgesprochen. Die meisten vor Gericht als Nebenkläger vertretenen Angehörigen der Opfer hatten eine Haftstrafe verlangt.


[dts]