Dabei rücke nicht automatisch der nächstfolgende Stellvertreter nach, sondern die Wahl gilt der freigewordenen „Stellvertreterstelle“. Die Gemeindeordnung schreibe mindestens zwei Stellvertreter vor. Gewählt sei dann die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Die Bezirksregierung empfiehlt im Interesse der Funktionsfähigkeit des Rates, die Nachwahl baldmöglichst durchzuführen.

[nh]