Die Umweltdezernate der Bezirksregierung Köln sind zuständig für die Überwachung von Anlagen und Einrichtungen, die die Umwelt gefährden können. Hierunter fallen Anlagen der Großchemie, der Energieerzeugung, der Wasserver- und entsorgung, der Gentechnik sowie Anlagen zur Behandlung oder Entsorgung von Abfällen. Bislang gäbe es nur für wenige Überwachungsbereiche klare gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Überwachungszyklen und der Überwachungsintensität. Mit dem Überwachungskonzept sollen nun einheitliche Qualitätsstandards definiert werden. Ähnlich wie beim TÜV, soll es künftig abgestufte Inspektions-Intervalle geben, die sich am Gefährdungspotential der Anlagen orientieren werden. Darüber hinaus soll das Konzept für die Öffentlichkeit transparenter werden.

Nach derzeitigem Stand fallen folgende potentiell umweltgefährdende Anlagen im Regierungsbezirk Köln in den Anwendungsbereich des Umweltüberwachungskonzeptes:

  • 1.025 genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, z.B. der chemischen Industrie, Kraftwerke und Störfallanlagen sowie 400 gentechnische Anlagen mit 3500 Laboren,
  • 378 Abfallanlagen und 39 Deponien, nationale und grenzüberschreitende Abfallwege vom Erzeuger bis zur endgültigen Entsorgung
  • 265 private und öffentliche Wassergewinnungsanlagen,
  • 4.050 industrielle und kommunale Abwasseranlagen und -einleitungen,
  • 70 Trink- und Brauchwassertalsperren und Stauanlagen,
  • 120 Rohrfernleitungsanlagen (Pipelines),
  • 110 km Hochwasserschutzanlagen und Gebietsentwicklungsmaßnahmen, Überschwemmungsgebiete des Rheins und der Sieg.


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