Es müsse unter anderem geklärt werden, ob Schreiber zum Tatzeitraum, zwischen 1988 und 1993, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder in Kanada hatte. Am 5. Mai 2010 war Schreiber zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er in den besagten Jahren umgerechnet 7,3 Millionen Euro an Tarnkonten und Scheinfirmen am Fiskus vorbeischleuste. Karlheinz Schreiber gilt zudem als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Spendenaffäre um Altbundeskanzler Helmut Kohl.

[dts]