Karlsruhe | Der Abhörskandal bei der Telekom hat heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Der 2. Strafsenat prüfte, ob sich ein leitender Angestellter wegen Bezahlung einer Rechnung für die illegalen Abhörmaßnahmen strafbar gemacht hat.

Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten unter anderem wegen Untreue und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob die Zahlung einer Rechnung durch einen Angestellten eine strafbare Veruntreuung von Geldern bedeutet, wenn die Rechnung für rechtswidrige Maßnahmen gestellt wird. Der BGH wird sein Urteil am 10. Oktober verkünden.

Autor: dapd