17:53 Uhr > Urteil abgewiesen
Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzklagen von Anlegern der insolventen Bank Lehman Brothers zurückgewiesen. Die beklagte Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflichten nicht verletzt, die Anleger seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschieden die Richter. Außerdem sei die Pleite der US-Bank nicht vorhersehbar gewesen. Die Anleger hätten demnach keinen Anspruch auf die Erstattung des investierten Geldes. Die Kläger hatten nach eigenen Angaben den Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse vertraut und auf deren Anraten hin Zertifikate von Lehman Brothers gekauft. Es ist das erste Mal, dass sich das Revisionsgericht mit den juristischen Folgen der Lehman-Pleite befasst hat. Lehman Brothers hatte im September 2008 im Zuge der Finanzkrise Insolvenz anmelden müssen.

14:10 Uhr > Das Kläger-Ehepaar hatte nach eigenen Angaben den Mitarbeitern der Hamburger Sparkasse vertraut und auf deren Anraten hin für jeweils 10.000 Euro Zertifikate von Lehman Brothers gekauft. Nun verlangen sie eine Entschädigung. Inzwischen gebe es Unterlagen, die beweisen, dass Mitarbeiter angewiesen wurden, Kunden die Anlagen zu verkaufen. Ein Urteil wurde noch im Tagesverlauf erwartet. Es ist das erste Mal, dass sich das Revisionsgericht mit den juristischen Folgen der Lehman-Pleite befasst. Die Finanzbranche und die Fachgerichte erhoffen sich ein Grundsatzurteil darüber, ob Banken Anleger über ihre Gewinnmargen aufklären müssen.

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