Das Justizzentrum in Köln

Köln | Das Land NRW plant das Justizzentrum in Köln neu zu bauen. Dafür soll das alte Justizzentrum abgerissen werden. Jetzt hat der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) den nichtoffenen Planungswettbewerb ausgeschrieben und veröffentlicht.

In dem Planungswettbewerb geht es um die Objektplanung Gebäude und Freianlage Neubau Justizzentrum Köln. Es handelt sich um einen hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013. In den Ausschreibungsunterlagen schreibt das BLB unter anderem, dass das Justizgebäude einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ausweise und stellt fest: „Eine umfassende Sanierung für die Zwecke der Justiz ist im laufenden Geschäfts- und Sitzungsbetrieb nicht realisierbar.“ Zudem soll die Saalkapazität ausgeweitet werden. Rund 1.800 Menschen arbeiten im größten Justizkomplex Nordrhein-Westfalens. Auch die technische Ausstattung sei nicht auf der Höhe der Zeit und es bestehe eine unbefriedigende städtebauliche Situation. Der Wettbewerb ist an den städtebaulichen Wettbewerb gebunden, den HPP Architekten und Vössing Ingenieurgesellschaft, beide Düsseldorf, gewannen. Es wird keinen neuen Hochpunkt geben, sondern eine Reihe von Gebäuden, die sich ins Umfeld einpassen sollen.

In dem jetzt ausgeschriebenen Wettbewerb geht es um die konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung und die Überführung von Ideen in konkrete Architekturen. Zu planen sind 150.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche. Die Gebäude sollen auf den Prinzipien dees energieoptimierten und nachhaltigen Bauens basieren und die nachfolgende Realisierung im BNB Silber-Standard erfolgen. BNB bedeutet Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, das die drei Systematiken Gold, Silber und Bronze bereithält.

 Der Wettbewerb ist als nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 mit maximal 20 Teilnehmenden ausgeschrieben. Es gibt einen vorgeschalteten offenen Teilnahmewettbewerb und ein anschließendes Verhandlungsverfahren nach VgV. Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme von 1.580.000 Euro netto zur Verfügung. 474.000 Euro wird den Teilnehmenden als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Die restlichen 1.106.000 Euro werden so verteilt:
1. Preis: 364.980 Euro
2. Preis: 243.320 Euro
3. Preis: 165.900 Euro
4. Preis: 110.600 Euro
sowie 4 Anerkennungen mit jeweils 55.300 Euro

BUND mit Widerspruchsverfahren

Die Kreisgruppe des BUND Köln strengte ein Widerspruchsverfahren an, weil das BLB ihm nach dem Umweltinformationsgesetz nicht ausreichend Einblick in die Unterlagen gewährte. Der BUND stellt fest, dass in den Voruntersuchungen und den ergänzenden Experten Workshops die Sanierungsfähigkeit des bestehenden Justizzentrums bestätigt worden sei. In der Kritik steht vor allem, dass beim städtebaulichen Wettbewerb nur auf die Neubauvariante fokussiert worden sei. Bei einer Pressekonferenz des BUND am 28. August sagte Architekt Prof Thomas Scheidler, ehemaliger Hochschullehrer in Aachen: „Obwohl die uneingeschränkte Sanierungsfähigkeit des Hochhauses gutachterlich bestätigt war, wurde seitens des Auslobers die Neubauvariante für den anschließenden städtebaulichen Wettbewerb nahezu zwingend vorgeschrieben. Das entsprechende Gutachten blieb unter Verschluss. Vor diesem Hintergrund hat nur eines von elf teilnehmenden Architekturbüros gewagt, den Erhalt des Hochhauses vorzuschlagen.“ Jörg Frank vom BUND Köln kritisiert dies und spricht davon, dass den Teilnehmenden am städtebaulichen Wettbewerb und dem Kölner Stadtentwicklungsausschuss die Möglichkeit einer kompletten Sanierung des Bestandsgebäudes vorenthalten worden sei. Frank schätzt dies so ein: „Somit wurden der verfahrensleitende Beschluss vom Juni 2022 und die darauf fußenden Folgeentscheidungen in Unkenntnis einer realistischen Alternative zum Neubau getroffen.“

Obwohl diese Kritik im Raum steht schreibt der BLB nun den Planungswettbewerb aus.

ag