Köln | Die Bezirksregierung Köln führt ab Montag, den 30. Mai, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum geplanten Neubau der Ortsumgehung Köln-Meschenich durch. Damit sollen Bürger bis zum 29. Juni die Möglichkeit erhalten, die Pläne einzusehen und bis einschließlich zum 13. Juli Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Ab Montag sollen die Planfeststellungsunterlagen, bestehend aus Erläuterungen, Plänen sowie einem Bericht über die Umweltauswirkungen, in den betroffenen Städten Brühl, Hürth und Köln zur Einsichtnahme ausliegen. Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, um das Vorhaben aus ihrem Aufgabenbereich heraus zu bewerten. Hierzu zählen etwa die betroffenen Städte und Fachbehörden wie die Landwirtschaftskammer.

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (NRW), Regionalniederlassung Ville-Eifel, den Neubau der Ortsumgehung. Für das Vorhaben ist nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgeschrieben. Hierfür ist die Bezirksregierung Köln zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Die Planung sehe vor, die B51n westlich an Meschenich vorbei zuführen. Diese beginnt circa 300 Meter vor der Anschlussstelle Brühl-Nord, A553, und endet rund 400 Meter hinter der Kreuzung Brühler Landstraße/Am Kölnberg auf der B51a. Laut Planung soll die B51n als Hauptfahrrichtung an die B51a angeschlossen werden. Somit sei der Netzanschluss für die Ortsumgehung gegeben. Die Ortsumgehung soll als Bundesstraße B51n mit einem dreistreifigen Querschnitt und einer Gesamtbreite von 15,5 Meter ausgebildet werden. Die Länge beträgt etwa 3,3 Kilometer. Der Anschluss an vorhandene Straßennetze soll unter anderem über teilplanfreie Knotenpunkte der A553 mit der L150 in Form eines Kleeblattes erfolgen sowie der Anschluss an die K27 in Form eines halben Kleeblattes.
In dem Planfeststellungsverfahren fand bereits im Jahre 2010 eine erste Anhörung statt. Auf Grund der eingegangenen Einwendungen und Stellungsnahmen wurden Planänderungen erforderlich, die im nun beginnenden Planänderungsverfahren, 1. Deckblatt genannt, berücksichtigt sind. Die B 51a, Brühler Landstraße, führt mitten durch den Ort Meschenich hindurch. Schon in den 80er Jahren begannen die Planungen für eine Ortsumgehung zur Entlastung der stark frequentierten B51a.

Autor: ib