Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als hauptamtlicher Kader der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) unter dem Decknamen "Ciwan" von Juni 2003 bis Juni 2004 Leiter des PKK-Gebiets Düsseldorf und anschließend bis Juli 2006 für das PKK-Gebiet Köln verantwortlich gewesen zu sein. In der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Angeschuldigte übernahm in seinem Zuständigkeitsbereich Leitungsaufgaben, indem er die organisatorischen, finanziellen, personellen sowie propagandistischen Angelegenheiten seines jeweiligen Gebiets regelte. In seiner Führungsfunktion koordinierte er die Aktivitäten der ihm nachgeordneten Raumverantwortlichen und Aktivisten, gab ihnen Anweisungen und ließ sich fortlaufend über die Entwicklungen in den Räumen berichten. Gegenüber dem ihm übergeordneten Sektorleiter war er berichtspflichtig und hatte die von diesem erteilten Weisungen zu befolgen; ab April 2006 war der Angeschuldigte neben der Leitung des Gebiets Köln übergangsweise selbst für den Sektor Mitte verantwortlich. Der Angeschuldigte bestimmte, welche Kader und Aktivisten aus seinem jeweiligen Verantwortungsbereich an Ausbildungsmaßnahmen und Versammlungen teilzunehmen hatten. Zur Erfüllung der Zielvorgaben der Europaführung im Rahmen der jährlichen "Spendenkampagne" machte der Angeschuldigte den ihm nachgeordneten Kadern konkrete Vorgaben zur Höhe der beizutreibenden Gelder und überwachte deren Umsetzung; die eingenommenen Gelder leitete er an das parteiinterne "Finanzbüro" weiter. Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2007.

[nh; Quelle: ots]