Masken in einem Schaufenster

Berlin | dts | aktualisiert | Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss bei den künftig noch geltenden Corona-Maßnahmen geeinigt. Das sagten Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. Demnach ist unter anderem eine sogenannte Hotspot-Regelung vorgesehen.

Diese solle regional bei hohen oder deutlich steigenden Fallzahlen gelten, so Lauterbach. Weitergehende Maßnahmen seien damit auch nach dem 20. März möglich. Die Länder könnten das jeweils über ihre Parlamente sofort entscheiden.

Zu den weitergehenden Maßnahmen zählen dem Gesundheitsminister zufolge beispielsweise allgemeine Masken- und Hygienekonzepte sowie Test- oder Impfnachweise. Die Länder hätten also das Instrumentarium, um sofort auf neue Ausbrüche reagieren könnten, sagte Lauterbach. Eine mögliche Sommerwelle könne man mit den Maßnahmen bekämpfen.

Zusätzlich zu der Hotspot-Regelung soll es auch in einigen Bereichen Ausnahmen geben. Das treffe unter anderem dort zu, wo vulnerable Gruppen zu finden seien wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Dort würden weiterhin „gewisse Basismaßnahmen“ gelten, so der Gesundheitsminister. Es könne auch in Schulen weiter getestet werden. Im ÖPNV gelte zudem weiter die Maskenpflicht.

Neues Infektionsschutzgesetz nicht an Grenzwerte gekoppelt   

13:56 Uhr > Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht keine Koppelung an Grenzwerte vor. „Aus medizinischer Sicht machen Ziffern keinen Sinn“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch in Berlin. Stattdessen müsse man das Gesamtbild sehen.

Konkret nannte er die Lage in den Krankenhäusern sowie die Entwicklung der Infektionszahlen und Inzidenzen. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine Hotspot-Regelung vor. Diese soll regional bei hohen oder deutlich steigenden Fallzahlen gelten.

Die Länder können Hotspots jeweils über ihre Parlamente festlegen. Zu den weitergehenden Maßnahmen zählen dem Gesundheitsminister zufolge beispielsweise allgemeine Masken- und Hygienekonzepte sowie Test- oder Impfnachweise. Zusätzlich zu der Hotspot-Regelung soll es auch in einigen Bereichen Ausnahmen geben.

Das trifft unter anderem dort zu, wo vulnerable Gruppen zu finden sind wie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zu den Basisschutzmaßnahmen in diesen Bereichen gehört unter anderem das Tragen von Masken sowie das Testen. Das Infektionsschutzgesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.