Das Symbolbild zeigt die Darstellung eines queeren Ampelpaares

Berlin | dts | Die Bundesregierung will queere Flüchtlinge besser schützen. Eine entsprechende Dienstanweisung werde derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und soll ab Oktober gelten, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Bei der „Gefahrenprognose“ für einen Geflüchteten in seiner Heimat soll das BAMF im Rahmen des Asylverfahrens demnach künftig immer davon ausgehen, dass der Mensch seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland „offen auslebt“, wie es in der überarbeiteten Dienstanweisung heißen soll.

Die Bundesregierung will so klarstellen, dass LSBTIQ-Schutzsuchende in keinem Fall auf ein „diskretes Leben im Herkunftsland“ verwiesen werden dürfen und dann ein Asylantrag mit dieser Begründung abgelehnt wird. „Vernünftigerweise“ dürfe nicht erwartet werden, dass der Antragsteller seine sexuelle Orientierung „in seinem Herkunftsland geheim hält“, soll es in der geplanten neuen Fassung der BAMF-Dienstanweisung für Asylentscheidungen. Dies soll demnach auch dann gelten, wenn ein Schutzsuchender angibt, seine sexuelle Identität in seiner Heimat verheimlichen zu wollen.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Flüchtlinge müssen im Asylverfahren glaubhaft machen, dass sie aufgrund ihrer Sexualität in ihrer Heimat verfolgt werden. Beim Bundesamt durchlaufen Schutzsuchende eine zweistufige Prüfung, in der das BAMF auch überprüft, wie sich Geflüchtete bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland „verhalten“. Diese sogenannte „Verhaltensprognose“ soll laut der neuen Dienstanweisung für LSBTIQ-Geflüchtete gestrichen werden.

„Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist“, so soll es künftig beim BAMF gelten. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hatte in der Vergangenheit scharfe Kritik an einzelnen Asylentscheidungen des Bundesamtes geübt und sprach bei der „Verhaltensprognose“ von einer „menschenverachtenden“ Praxis gegenüber LSBTIQ-Schutzsuchenden. Bereits 2013 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Asylbehörden in einem Urteil für den Umgang mit lesbischen und schwulen Flüchtlingen kritisiert.

Die Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, dass Asylverfahren mit Blick auf queere Verfolgte zu überprüfen. Das BAMF schult und sensibilisiert schon jetzt nach eigenen Angaben die Asyl-Entscheider für den Umgang mit LSBTIQ-Flüchtlingen, auch unter Einbindung von Nichtregierungsorganisationen.