Karlsruhe | aktualisiert 15:24 Uhr | Das Bundesverfassungsgericht hat das Bundeswahlrecht in einem heutigen Urteil für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe sahen demnach die Chancengleichheit der Parteien als nicht gegeben. Mit dieser Entscheidung muss das Wahlrecht nun noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 erneuert werden.

15:24 Uhr > Jäger bezeichnet Wahlrecht-Urteil als „Armutszeugnis“ für Regierung

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht ein „Armutszeugnis“ für die schwarz-gelbe Koalition. „Es ist beschämend für die Bundesregierung, dass Deutschland nach so kurzer Zeit und nur ein Jahr vor der Bundestagswahl wieder ohne gültiges Wahlrecht dasteht“, sagte Jäger den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgabe). „Was wir brauchen, ist ein klares und faires Wahlrecht, das von einem breiten Konsens getragen wird.“

Geklagt hatten Abgeordnete von SPD und Grünen sowie rund 3.000 Bürger, gegen den Beschluss der schwarz-gelben Koalition. Dabei ging es vorwiegend um die sogenannten Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren. Bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juni hatten die Richter Zweifel an der Regelung aufkommen lassen. „Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht ist das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie“, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in der damaligen Verhandlung. Überhang-Mandate entstehen, wenn eine Partei über die Erst-Stimmen mehr Vertreter in den Bundestag schicken kann als ihr nach den Zweitstimmen zustehen.

Autor: dts