Karlsruhe | aktualisiert | Das Bundesverfassungsgericht hat die von 2011 bis 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.

Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 106 des Grundgesetzes zuordnen lasse, „fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig.

Die Steuereinnahmen aus der Brennelementesteuer betrugen für den Bundeshaushalt insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro. Die Atomkonzerne können wegen des Urteils auf eine Rückerstattung hoffen.

Bericht: Bund muss rund sieben Milliarden Euro an Atomkonzerne zurückzahlen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer wird für die Bundesregierung offenbar teurer als bekannt: Die Rückerstattung an die Atomkonzerne werde in der Größenordnung von sieben Milliarden Euro liegen, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Regierungskreise. Die Summe komme durch die gezahlten Steuern in Höhe von 6,3 Milliarden Euro plus Zinsen zustande. Die Zinsen bei Steuerrückerstattungen betragen sechs Prozent jährlich.

Die Finanzpolitiker der Union halten trotzdem an der schwarzen Null fest. Er sei zuversichtlich, dass man 2017 trotz der erheblichen Belastungen ohne neue Schulden auskommen werde, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Eckhardt Rehberg (CDU), dem „Handelsblatt“. „So ergeben sich mit der Mai-Steuerschätzung prognostizierte Steuermehreinnahmen in Höhe von sieben Milliarden Euro“, sagte Rehberg.

Zudem könne „es bei den Zinsausgaben zu weiteren Entlastungen für den Bundeshaushalt kommen“. In der großen Koalition wird aber auch diskutiert, ob man die Entnahme aus der Flüchtlingsrücklage erhöhen sollte. Bisher hat Schäuble geplant, dieses Jahr 6,7 Milliarden Euro der Reserve von insgesamt 19 Milliarden zu nutzen.

Da die tatsächlichen Flüchtlingskosten höher sind, könnte er auch mehr entnehmen, was ihm im Haushalt Luft verschaffen würde. Der Spitzenkandidat und Parteichef der Grünen, Cem Özdemir, kritisierte die Bundesregierung scharf. „Das Urteil ist die Quittung für Merkels Zickzackkurs in der Atompolitik“, sagte er dem „Handelsblatt“.

Erst habe sich Kanzlerin Angela Merkel mit der Brennelementesteuer „die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke vergolden lassen“. „Nach Fukushima veranlasste sie dann die plötzliche Kehrtwende ohne Plan und ohne Rechtssicherheit“, so der Grünen-Politiker. Dabei hätten Merkel und der frühere Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel noch im Winter die Chance gehabt, im Zuge der Verhandlungen zum Atomfonds darauf zu bestehen, dass alle Klagen der AKW-Betreiber zurückgezogen werden. „Es handelt sich also um ein doppeltes Versagen der Bundesregierung“, sagte Özdemir der Zeitung.

Autor: dts