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Karlsruhe | dts | Das Bundesverfassungsgericht gibt vorerst grünes Licht für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das letzte Wort ist in der Sache noch nicht gesprochen, ein entsprechender Eilantrag gegen die Umsetzung wurde aber abgelehnt. Zwar sei die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet, allerdings verlange das Gesetz den Betroffenen „nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen“, wie es zur Begründung hieß.

„Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein. Dass die in der begrenzten Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt“. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, seien „grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen“, so die Verfassungsrichter (Beschluss vom 10. Februar 2022, 1 BvR 2649/21).

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erklärt Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen:

„Mit seiner heutigen Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht ein Zeichen für den Schutz älterer und vulnerabler Menschen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gesetzt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann damit wie geplant bundesweit Mitte März starten. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gericht mit seiner Abwägung der betroffenen Grundrechte für diesen konkreten Fall die verfassungsmäßigen Möglichkeiten aufgezeigt hat und sehe der Entscheidung in der Hauptsache entgegen. Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zielt darauf ab, dass Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf überall dort im besonderen Maße geschützt werden, wo sie behandelt, gepflegt oder betreut werden. Das besondere Schutzversprechen des Staates gegenüber Patient*innen und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderung muss weiter aufrecht erhalten bleiben. Bundesgesetze gelten für alle Länder. Parteipolitische Spiele aus Reihen der CDU und CSU auf dem Rücken der Menschen, die unsere besondere Fürsorge benötigen, verbieten sich.“