Nur wenn das Sondergremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar, befand Karlsruhe. Das Neuner-Gremium sollte in besonders dringenden oder vertraulichen Fällen statt des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF fällen. Das Verfassungsgericht stärkte mit dem Urteil die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der Euro-Rettung. Geklagt hatten die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz, die sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Bereits Ende Oktober 2011 hatte Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlassen und das Gremium zunächst gestoppt.

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