Das Symbolfoto zeigt Cannabis.

Berlin | dts | aktualisiert | Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hat die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis kritisiert. „Aus ärztlicher Sicht ist Cannabis, genauso wie Tabak und Alkohol, nicht harmlos“, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Man darf den Cannabiskonsum nicht das Mäntelchen der Ungefährlichkeit umhängen, nur weil bestimmte Wählergruppen der Ampel-Parteien sich das so wünschen“, warnte der Mediziner.

Cannabis könne gesundheitsschädlich sein. Das gelte insbesondere für die neuen Cannabisprodukte, die deutlich stärker in der Wirkung seien. „Gerade bei Heranwachsenden kann es bei regelmäßigem Konsum zu bleibenden Schäden kommen. Das darf man nicht vergessen“, mahnte Gassen. Der KBV-Vorsitzende äußerte zudem Zweifel daran, ob die geplante Legalisierung am Ende dazu nütze, die Drogenkriminalität einzudämmen und die Umstiege auf härtere Drogen zu verhindern. „In den Niederlanden, in denen es ja auch nur eine Duldung und keine echte Legalisierung gibt, hat es wohl nicht funktioniert“, so Gassen.

Es sei darüber hinaus „bemerkenswert, dass die Cannabis-Legalisierung angesichts der großen Probleme in diesem Land offensichtlich ein zentrales Projekt der Ampel-Regierung ist“.

„Hanfverband“ mit Plan zur Cannabis-Legalisierung unzufrieden 

Der sogenannte „Hanfverband“ (DHV) kritisiert die am späten Dienstagabend bekannt gewordenen Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis aus dem Gesundheitsministerium. Die von der Bundesregierung skizzierten Grundzüge seien „nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen“, wie es in einer Erklärung am Mittwoch hieß. Die geplante THC-Obergrenze von 15 Prozent schließe einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus.

Konzentrate würden sogar komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10 Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren gehe „völlig an der Realität vorbei“. Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel.

Der DHV befürchtet demnach weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden. „Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier“, sagte DHV-Geschäftsführer Georg Wurth. Die Begrenzung beim Eigenanbau auf zwei Pflanzen sei nicht realistisch und im internationalen Vergleich „beispiellos restriktiv“.

Malta habe den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert. Außerdem sei es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben. Einige Details begrüßt der DHV aber auch ausdrücklich.

Etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot. „Unter dem Strich wird es mit diesen Eckpunkten aber nicht gelingen, die Konsumenten vom Schwarzmarkt und in die Shops zu holen“, sagte DHV-Chef Georg Wurth. Damit werde auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern.

Der Deutsche Hanfverband ist formal ein Einzelunternehmen von Wurth, der seit Jahren erhebliche Lobbyarbeit zur Cannabis-Legalisierung betreibt.

red01