Kölner CDU nennt Verfahren "unwürdig"
Wenn in der morgigen Ratssitzung mit den Stimmen von SPD und Grünen der neue Kämmerer gewählt wird, dann geht ein unwürdiges Auswahlverfahren zu Ende, kommentiert die Kölner CDU und weiter: "Genau wie bei vielen Castingshows hat auch hier die Jury, bestehend aus den Spitzen der Kölner SPD und Grünen, schon vor Beginn des Wettbewerbs den Gewinner ausgeguckt: Und der sollte- , nein, der musste – Jörg Frank heißen! Und mit diesem (Vor-)Urteil wurden potente Bewerber erfolgreich vom Auswahlverfahren ferngehalten."

„Wir blicken deshalb mit Bauchschmerzen auf die bevorstehende Wahl von Jörg Frank zum Kämmerer der Stadt Köln“, so Kölns CDU-Chef Jürgen Hollstein MdL. Natürlich hat Jörg Frank Erfahrung in Sachen Finanzpolitik, aber halt auf Seiten der „Legislative“. Hat er auch objektiv das Zeug dazu, als Kämmerer in die Exekutive zu wechseln? „Das zumindest ist fraglich“, so Volker Meertz, Kölner CDU-Geschäftsführer, mit Hinweis auf die so genannte causa Nocke: "CDU-Fraktionsgeschäftsführer und Volljurist Matthias Nocke wurde im Frühjahr 2008 auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal zum Beigeordneten für Schule, Kultur und Sport gewählt. Im Nachgang dieser Wahl stellte der zuständige Düsseldorfer Regierungspräsident Büssow fest, dass Nocke aufgrund seines bisherigen Berufsweges nicht die erforderliche Führungserfahrung für dieses Wahlamt mitbringe. Folge: Nocke wurde quasi an das Amt herangeführt und zunächst nur als leitender Angestellter bei der Stadt Wuppertal eingestellt."

„Im Fall Frank liegen für uns die erkennbaren Umstände ähnlich. Herr Frank bewirbt sich wie Nocke aus der Position des Fraktionsgeschäftsführers um eine Dezernentenstelle. Ob seine Berufs- und/oder Studienabschlüsse ausreichend sind, oder, ob seine als IT-Berater gesammelte Führungserfahrung i.S. des Beamten- und Kommunalrechts ausreicht, sollte unserer Ansicht nach zuvor der Regierungspräsident überprüfen. Danach erst sollte die Wahl des Kämmerers auf die Tagesordnung des Rates, damit wir uns in Köln Wuppertaler Peinlichkeiten ersparen,“ so Meertz weiter.

Infokasten: Vorraussetzungen für eine Bewerbung und Bestellung zum Beigeordneter (Auszug aus der Gemeindeordnung NRW)
Der Beigeordnete ist ein kommunaler Wahlbeamter, die für die Dauer von acht Jahren vom Stadtrat gewählt werden. Zu den fachlichen Vorraussetzungen schreibt die Gemeindeordnung NRW indem sie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden zitiert: "Ein Bewerber brauche zwar weder einen vorgeschriebenen noch einen üblichen Ausbildungsweg zurückgelegt haben, er müsse weder Prüfungen abgelegt haben noch brauche er als hauptamtlicher Beamter tätig gewesen sein. Er müsse aber aufgrund seines bisherigen Werdeganges und seiner beruflichen Tätigtkeit fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, sowie Erfahrungen gesammelt haben, die ihn befähigen, die betreffende Stelle wie ein fachlich vorgebildeter Beamter zu führen". So wurde etwa kommunalaufsichtlich die Besetzung von Rechtsämtern mit Nichtjuristen immer wieder beanstandet. Das Merkmal so steht es in der Gemeindeordnung "ausreichende Erfahrung" bezieht sich losgelöst von fachlichen Kenntnissen auf Fragen der Führungserfahrung. Dabei stellt die Gemeindeordnung dar, dass eine langjährige Mitgliedschaft als Ratsmitglied oder auch als Bürgermeister nicht als Vorraussetzung ausreichend sind. Die Gemeindeordnung stellt auch fest dass die ausreichende Erfahrung kein rein formales Kritierium sei, dem jede vorherige Tätigkeit in Führungsfunktion genügen würde.

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