Köln | Die Stadt Köln will die Kölner Stadtordnung verschärfen. Die Verschärfung der Stadtordnung stehe in einer engen Verbindung mit der geplanten ganzjährigen Schutzzone rund um den Dom. Die Änderungen treffen folgende Bereiche: Alkohol in der Öffentlichkeit, Straßenmusik, Nichtraucherschutzgesetz und den Rheinboulevard in Deutz. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln möchte mit einem Änderungsantrag auf einige der Regelungen verzichten und andere wiederrum  weiterhin unterstützen.

Dazu Ralph Elster, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion: „Uns geht es nicht um die Rettung des Wegbiers. Uns geht es vor allem um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Daher bleiben wir dabei, dass im unmittelbaren Eingangsbereich um Kindergärten und Schulen das Konsumieren von Alkohol und Drogen im öffentlichen Raum verboten wird. Ein solches Verbot ist praktikabel und lässt sich von den Ordnungskräften auch wirklich durchsetzen. Bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen 100-Meter-Verbots-Radius um Schulen und Kindergärten ist das zu bezweifeln.

Wir finden, dass viele Ergänzungs-Vorschläge für die Stadtordnung durchaus Sinn machen. Nichtsdestotrotz wollen wir mit unserem Antrag eine Feinjustierung an der Stadtordnung vornehmen. Beispiel Domumgebung: Hier soll der quirlige und lebendige Charakter der Plätze bewahrt werden. Straßenmusik ja, aber bitte ohne Verstärker – so lautet unser Vorschlag. Damit sehen wir den Respekt vor der Kathedrale und gleichzeitig die Urbanität gewahrt.

Wir müssen schließlich auch die Belange der Anwohner, Geschäftsleute und Mitarbeiter berücksichtigen: Die können nicht einfach weitergehen, sondern müssen sich den ganzen Tag über teils laute Musik in Dauerschleife anhören. Jeder Künstler darf daher pro Tag nur einmal an ein und derselben Stelle auftreten. Mindestens 300 Meter müssen zwischen seinen Auftrittsorten liegen.“

Was der Änderungsantrag von CDU und Grünen noch vorsieht, sei eine Überprüfung der Maßnahmen. Im 1. Quartal 2018 soll die Verwaltung dem Rat und seinen Gremien sowie den Bezirksvertretungen einen Bericht über die Änderungen der Stadtordnung vorlegen.

Autor: ib