Dringend erforderlich sind Lösungen, die die Gastronomie und damit den Tourismusstandort Nordrhein-Westfalen im härter werdenden internationalen Wettbewerb stärken“, so die Ministerin. Denn es müsse u. a. geprüft werden, ob es wirklich zu rechtfertigen sei, dass die gepflegte Gastronomie bei der Mehrwertsteuer anders behandelt wird als die Fast-Food-Verpflegung, die sogenannten Take-away- Produkte. „Mir geht es um eine Stärkung der Genuss- und Esskultur in unserem Land“, so noch einmal die Wirtschaftsministerin.

Derzeit wird beispielsweise eine Pizza, die der Gast im Restaurant verzehrt, mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belastet. Ließe sich der Kunde die Pizza einpacken, um sie mit nach Hause zu nehmen, wäre nur ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent fällig. Mit anderen Worten: Wer in gepflegter Atmosphäre gastronomische Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird steuerlich anders behandelt als derjenige, der sich die Speisen einpacken lässt, um sie „auf die Schnelle“, beispielsweise auf dem Weg ins Büro, zu verzehren.

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