"Die hohen Anforderungen, die der Bundesgerichtshof für eine persönliche Betreuung durch die Mutter jetzt stellt, führen dazu, dass die Mutter in den allermeisten Fällen ab dem vierten Lebensjahr des Kindes gleich ganztags arbeiten gehen muss", sagte die Ministerin. Es gehe letztlich nur noch um die Durchsetzung eines gesellschaftlichen Anliegens. Der alleinerziehende Elternteil, meistens die Frau, solle so früh wie möglich nach der Scheidung wieder arbeiten. "Gesellschaftspolitik darf niemals auf dem Rücken des einzelnen Kindes ausgetragen werden", sagte Merk. Wenn das Gesetz so zu verstehen sei, dass nicht das Kindeswohl im Mittelpunkt stehe, "dann stimmt eben das Gesetz nicht", so die CSU-Politikerin weiter. "Wenn sich die Rechtsprechung so fortsetzt, sind wir Rechtspolitiker gefordert. Dann müssen wir nachbessern und die Verhältnisse wieder gerade rücken." Die Hürden für eine persönliche Betreuung des Kindes müssten gesenkt werden.

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