00:47 Uhr > Deutsche Flugsicherung verhindert Streik durch Schlichtung
Unmittelbar nachdem das Frankfurter Arbeitsgericht den für Dienstagmorgen angekündigten Fluglotsenstreik auch in zweiter Instanz genehmigt hatte, hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Schlichtung angerufen. Damit fällt der Arbeitskampf der Fluglotsen nun aus, da während einer Schlichtung eine Friedenspflicht besteht. Das Arbeitsgericht hatte bereits am Montagabend zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, woraufhin die Arbeitgeberseite in Berufung gegangen war. In der Nacht zum Dienstag war die Streikerlaubnis dann bestätigt worden. Die DFS, die zuvor eine Schlichtung noch abgelehnt hatte, entschied sich daraufhin, dieses Mittel doch zu nutzen, um einen Arbeitsausstand zu verhindern. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte am Montagmorgen für Dienstagmorgen zu einem sechsstündigen Ausstand aufgerufen, der von sechs Uhr morgens bis zwölf Uhr Mittags dauern sollte. Gegenstand der Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sind Verhandlungen um Lohnerhöhungen und Personalfragen wie Eingruppierungen und Stellenbeschreibungen.

23:42 Uhr > Die Airline Germanwings hat einige Flüge von Morgen auf einen früheren Starttermin, vor dem Streik der Fluglotsen verlegt. Im Einzelnen sind dies folgende Flüge ab Köln-Bonn:

Neue Abflugzeit Germanwings-Flüge am 09.08.2011:    
4U584 Köln/Bonn – Palma de Mallorca 05:00 h*
4U436 Köln/Bonn – Korsika (Bastia) 05:00 h
4U614 Köln/Bonn – Korfu 05:00 h
4U794 Köln/Bonn – Bukarest 05:00 h
4U936 Köln/Bonn – Izmir 05:00 h
* Die neue Abflugzeit

23:20 Uhr > Köln Bonn Airport geht von 58 betroffenen Starts und 29 Landungen aus

Der Kölner Airport rechnet damit, dass in der Zeit zwischen 6 und 12 Uhr morgens keine Flugzeuge starten und landen werden. Auch über die eigentliche Dauer des Streiks hinaus kann es noch zu Verschiebungen im Flugplan kommen, si der Flughafen.

Wer morgen fliegen muss, dem rät der Flughafen sich direkt mit seinem Reiseveranstalter oder seiner Airline abzustimmen. Der Köln Bonn Airport richtet am heutigen Montag in der Zeit von 20 bis 24 Uhr sowie morgen früh ab 4.30 Uhr eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 02203-404000 ein.

Außerdem werden morgen in den Terminals zusätzliche Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Passagiere zur Verfügung stehen. Aktuelle Flugplan-Infos gibt es zudem unter www.koeln-bonn-airport.de. Die Seite ist allerdings derzeit nicht wirklich informativ, da sie noch alle Flüge für morgen als "planmässig" anzeigt.  In der Zeit von 6 bis 12 Uhr sind morgen am Köln Bonn Airport planmäßig 58 Starts und 29 Landungen vorgesehen. Von dem Fluglotsenstreik können bis zu 13.000 Passagiere betroffen sein, so der Flughafen.

22:58 Uhr > Fluglotsenstreik: DFS kündigt Einschränkungen im Luftraum an
Nach der Steikankündigung der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat die Arbeitgeberseite am Montagabend Einschränkungen im Luftraum angekündigt. Wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) mitteilte, würden im Streikfall in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb der Fluginformationsgebiete (FIR) Bremen, Langen und München, der Rhein UIR sowie an den Flughäfen Bremen, Hamburg, Hannover, Berlin/Schönefeld, Berlin-Tegel, Erfurt, Dresden, Leipzig/Halle, Münster/Osnabrück, Düsseldorf, Köln/Bonn, Saarbrücken, Frankfurt Main, Stuttgart, München und Nürnberg keine Flugverkehrskontrollfreigaben erteilt. Ausgenommen seien dabei Not- und Katastrophenflüge, Flüge im Rahmen des Such- und Rettungsdienstes, Regierungsflüge und der Flugbetrieb der Streitkräfte. Zudem sei beim Flugberatungsdienst mit Einschränkungen zu rechnen. Die GdF hatte ihre Mitglieder zu einem sechsstündigen Streik am Dienstagmorgen aufgerufen. Die DFS hatte vergeblich versucht, die Arbeitsniederlegung gerichtlich zu verhindern, das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hatte den von 6:00 bis 12:00 Uhr dauernden Streik am Montagnachmittag genehmigt. Bereits in der vergangenen Woche hatte die DFS über eine einstweilige Verfügung einen Fluglotsenstreik verhindert.

7:30 Uhr > Deutsche Flugsicherung will Streikplan gerichtlich prüfen
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will erneut juristische Schritte gegen den für Dienstag angekündigten Streik der Fluglotsen einleiten. "Wir werden das wieder auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen", sagt eine Sprecherin der DFS.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat zum bundesweiten Streik für Dienstag zwischen 6 und 12 Uhr aufgerufen. "Wir sehen keine Notwendigkeit in Verhandlungen mit der Deutschen Flugsicherung zu kommen und auch keine Möglichkeit, weil sich die Sachlage nicht geändert hat", sagte GdF-Sprecher Markus Siebers am Montag in Frankfurt. Es gebe bisher lediglich Gesprächsangebote, inhaltlich wie sachlich habe sich aber in der vergangenen Woche nichts getan, so Siebers. Damit sehe die GdF keine andere Möglichkeit, als in den Streik zu gehen. Bereits vergangenen Donnerstag hatte die GdF einen angekündigt, der jedoch kurzfristig abgesagt worden war, nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Ausstand untersagt hatte. Flugreisende müssen sich nun auf Flugausfälle in Deutschland und auch bei internationalen Flügen einstellen.

Rechtsinfos:
Fluglotsenstreik: Airlines müssen gestrandete Fluggäste nicht entschädigen
Fluglotsenstreik in der Urlaubszeit – und es herrscht Chaos an den Flughäfen. Flüge fallen aus oder sind verspätet. Das ist sowohl für die Reisenden als auch für die Fluggesellschaften ärgerlich. Die europäischen Airlines müssen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung betroffene Reisende versorgen, sie jedoch nicht entschädigen. Was gilt, erklärt der Roland-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte.

Ansprüche bei Verspätung und Flugausfall
Wenn sich ein Abflug um zwei bis vier Stunden verzögert, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, gestrandete Reisende mit Mahlzeiten und Getränken zu versorgen. Ebenso muss sie notwendige Telefonate, E-Mails oder ein Fax ermöglichen. Falls erforderlich, ist auch eine Übernachtung inklusive Transfer anzubieten. Irvin Stahl, Partneranwalt der Roland Rechtsschutz-Versicherung, erklärt: „Maßgeblich für die Ansprüche betroffener Fluggäste ist die Flugstrecke: Bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer greift die Regelung ab einer Verspätung von zwei Stunden, bei einer Strecke bis 3.500 Kilometer ab drei und bei weiteren Distanzen ab vier Stunden. Verzögert sich der Abflug mehr als fünf Stunden oder wird der Flug gestrichen, kann der Reisende auf den Flug verzichten und sich den Flugpreis erstatten lassen.“

Erstattung von Mehrkosten nur bei Verschulden der Airline
Reisende, die sich von der Airline zusätzliche Schäden erstatten lassen möchten, haben bei einem Fluglotsenstreik schlechte Karten: „Für Ausgleichszahlungen oder zusätzliche Mehrkosten, beispielsweise für das Ausweichen auf andere Transportmittel, muss die Airline aufgrund dieser ‚außergewöhnlichen Umstände’ nicht aufkommen. Da die Fluglotsen nicht direkt der Fluggesellschaft angehören, trifft die Airline keine Schuld“, so der Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht. Im Falle eines vorhersehbaren Streiks können Pauschalreisende allerdings unter Umständen ihr Geld für entgangene Urlaubstage beim Reiseveranstalter anteilig zurückfordern und häufig auch Schadenersatz für den verpatzten Urlaub geltend machen. Denn: Bei einem vorab angekündigten Streik sollte der Reiseveranstalter auf alternative Reisemöglichkeiten und andere Verkehrsmittel ausweichen. Selbstverständlich muss hier stets der konkrete Einzelfall betrachtet werden. „Da ein alternativer Transport bei Flugreisen in den meisten Fällen jedoch unzumutbar ist, sollten Urlauber kostenlos umbuchen oder die Reise stornieren“, rät Irvin Stahl.

[dts; ag]