Köln | Das neue Jahr ist kaum eingeböllert und damit treten neue Vorschriften für Biomüll, den Verbandskasten im Auto, Neuwagen oder Hartz IV in Kraft. Ab dem 1.1.2015 gilt der allgemeine flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro. Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick.

Autofahrer

können jetzt ihr Fahrzeug auch online abmelden, wenn Sie über einen Personalausweis zur Online-Identifizierung, einen neuen Fahrzeugschein und die Stempelplakette auf dem Kennzeichen verfügen. Das zentrale Portal www.fahrzeugzulassung-deutschland.de des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll ab dem 1.1.2015 scharf geschaltet werden. Das Kennzeichen muss nach einem Umzug oder Halterwechsel nicht mehr ausgewechselt werden, sondern kann am Fahrzeug verbleiben. Die Versicherung wird weiterhin nach dem Wohnort bemessen. Ab dem 1.4.2015 gibt es keine Kurzzeitkennzeichen mehr ohne gültige Hauptuntersuchung. Ab dem 1.10.2015 müssen alle Neufahrzeuge mit dem E-Call, einem automatischen Notrufsystem, das auch manuell ausgelöst werden kann, ausgestattet sein. Das Fahrzeug meldet dann den exakten Standort an den Notruf 112.

Ab dem 1. September 2015 gilt die strengere Abgasnorm Euro 6. Wer einen Verbandskasten neu kauft muss darauf achten, dass dieser der DIN 13164 entspricht. Alte Verbandskästen können so lange genutzt werden bis das Ablaufdatum nicht überschritten ist. Ab dem Sommer 2015 wird der TÜV auch die elektronischen Sicherheitssystem und Fahrassistenzsysteme prüfen.

— — —

Sparer

Für alle die, die nicht mehr als 100.000 Euro auf der Bank liegen haben, ändert sich nichts. Denn dies ist die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU. Wer darüber hinaus Geld bei privaten Banken angelegt hat für den sinkt die Sicherungshöhe auf sein Sparguthaben. Ab 1. Januar reduziert sich dieser von 30 auf 20 Prozent und soll bis 2025 auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, Volks- und Raiffeisen oder anderer öffentlicher Banken betrifft dies nicht, da diese andere Regeln haben. Der Garantiezins von Kapitallebensversicherungen wird beim Abschluss von Neuverträgen ab dem 1.1.2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Bei Altverträgen ändert sich nichts.

— — —

Arbeit, Arbeitslosigkeit

Die wichtigste Neuerung ist, der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab dem 1.1.2015. Arbeitnehmer mit einer 40 Stunden Woche verdienen damit mindestens 1473 Euro brutto im Monat. Ausnahmen sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung und Unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Der Mindestlohn gilt auch nicht bei Pflichtpraktika und Praktika unter drei Monaten. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Die können 52 Stunden im Monat arbeiten ohne die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat zu übersteigen. Wer einen Minijobber beschäftigt ist verpflichtet Arbeitsbeginn und Ende, sowie die Dauer der Tätigkeit festzuhalten.

Bei den Berufskrankheiten wird jetzt der „Weiße Hautkrebs“ als Berufskrankheit anerkannt. Der Regelsatz von Hartz IV steigt um rund zwei Prozent. Damit erhalten Alleinstehende rund acht Euro mehr auf den Regelsatz von 399 Euro im Monat. Der Beitragssatz der Krankenversicherung wird auf 14,6 Prozent reduziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen jeweils zur Hälfte. Benötigt die gesetzliche Kasse mehr zur Deckung der Kosten trägt diesen Beitrag in Zukunft alleine der Versicherte. Da der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt wurde, gehen die Experten davon aus, dass keine Kasse ohne Zusatzbeitrag auskommen wird.

Der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 auf 18,7 Prozent.

— — —

Steuer

Die Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung verlängert sich von fünf auf zehn Jahre. Zudem gibt es eine neue Regelung bei den Strafzuschlägen. Hinterzieht der Steuerpflichtige 25.000 Euro so sind 10, ab 100.000 Euro 15 und ab 1 Million Euro 20 Prozent Strafzuschlag fällig.

— — —

Müll

Ab dem 1.1.2015 wird die Biotonne bundesweit Pflicht und Biomüll getrennt gesammelt werden.

Autor: Andi Goral