Düsseldorf | Gegen eine neue Dienstanweisung des NRW-Schulministeriums regt sich Widerstand. Eine mögliche Lösung sind Dienstrechner, dann wäre nach Meinung der Bildungsgewerkschaft GEW auch die Haftungsfrage klar.

Wer bisher als Lehrkraft an einer Schule aktiv war und beispielsweise per Mail erreichbar sein wollte, setzt dafür in der Regel ein privates Endgerät ein. Doch im Rahmen der seit einigen Monaten fortlaufenden Debatte um den Datenschutz wurde bislang stillschweigend geduldet, dass Lehrkräfte auf ihren priaten Geräten mitunter hochsensible Daten gespeichert und verarbeitet sind. Eine Dienstanweisung aus dem Schulministerium habe für erhebliche Verunsicherung geführt, wollte sie die Nutzung privater Smartphones oder Computer an strenge Regeln koppeln und ein elfseitiges Dokument zur Unterschrift vorlegte.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW hatte daraufhin ihren Mitglieder strikt davon abgeraten, diese Verpflichtung zu unterschreiben. Nun scheint der Streit erst einmal vom Tisch. Denn das Düsseldorfer Schulministerium wolle beim Datenschutz für private von Lehrerinnen und Lehrern erst einmal alles beim alten belassen. Die Rechtslage hierfür habe sich nicht geändert, betonte das Ministerium gegenüber der Rheinischen Post.

Auch in Köln hatte es am Dienstag dieser Woche eine Veranstaltung gegeben, in der die Lehrervertretung ihre Position deutlich machte. „Die Lehrkräfte sind nicht technikfeindlich, wie gern unterstellt wird. Im Gegenteil, viele setzen ihre privaten Endgeräte ein, sonst wären an vielen Schulen ein paar alte PCs das einzig Digitale. Doch wenn sie jetzt auch noch zu IT-Experten werden, Kosten, Wartung und Haftung übernehmen sollen, dann reicht es wirklich“, fasst Angela Bankert, Geschäftsführerin der GEW Köln, den Unmut vieler zusammen.

Mit der neuen Dienstanweisung sollten sich die Lehrkräfte verpflichten, hohe Standards für den Datenschutz auf ihren Privatgeräten zu garantieren, die eigentlich nur von IT-Experten überblickt werden könne. Die Schulleitungen sollen dies überprüfen und genehmigen, so die geplante Regelung. Bedenken der Datenschutzbeauftragten von Land und Kommunen sowie der Personalräte gegen dieses Verfahren wurden nach Gewerkschaftsangaben vom Ministerium im Vorfeld in den Wind geschlagen.

Die Kölner GEW-Geschäftsführerin richtet ihre Kritik gegen das Düsseldorfer Ministerium. Das verteile Beruhigungspillen und stehle sich aus der Verantwortung. „Es geht nicht an, dass die Landesregierung ‚Digitalisierung first‘ ruft, aber kein Geld dafür in die Hand nehmen will“, so Blankert weiter. Nun wolle man sich dafür einsetzen, dass die Lehrkräfte an Schulen besser ausgestattet werden, also auch mit Dienstgeräten. Für deren Sicherheit hätte dann der Dienstherr, also in der Regel das Land Nordrhein-Westfalen zu sorgen.

Softwareplattform gestoppt – Handreichung auf dem Stand von 2015

Das hat auf seiner Internetseite unter anderem eine Handreichung entwickelt, um das schwierige Thema für Schulleitungen und Lehrkräfte aufzubereiten. Die beinhaltet unter anderem folgenden Passus: „Zunehmend verwenden Lehrkräfte digitale Endgeräte, um Bewertungsinformationen über ihre Schülerinnen und Schüler zu verwalten. Wenn die Schulleitung eine Genehmigung dazu erteilt hat, ist dies auch prinzipiell möglich. Wie bei allen anderen personenbezogenen Daten bleibt die Schulleitung auch hier für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich und darf sich jederzeit über Art und Umfang der gespeicherten Daten informieren sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben überprüfen.“

Diese Handreichung stammte aus dem Jahr 2015 und verweist unter anderem auf die Arbeits- und Kommunikationsplattform Logineo. Die aber wurde im Herbst vergangenen Jahres aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen gestoppt und soll durch eine neue ersetzt werden. Wann das sein wird, steht derzeit noch nicht fest.

Nach Medienberichten sollen nun so genannte Digitalisierungskonferenzen in den fünf Regierungsbezirken von NRW die Fragen rund um den Datenschutz im schulischen Alltag aufbereiten. Ziel ist die Entwicklung einer neuen Digitalisierungsstrategie für die Schulen in NRW. Neben inhaltlichen Fragen wolle man auch das Thema Ausstattung in Schulen anhehen.

Autor: bfl