Ditib-Vorsitzender Herr Sadi Arslan sagt: „Eine Ehe, in der nur das islamische Eheversprechen abgelegt wurde, ist noch keine gesicherte Ehe und steht auch nach der Änderung des Personenstandsgesetzes nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung. Insbesondere birgt das alleinige religiöse Bekenntnis zur Ehe Raum für Missbrauch, da eine Ehe ohne staatliche Anerkennung keinen ausreichenden Schutz für den Schwächeren im Ehebund und die gemeinsamen Kindern bietet. Alle Imame der Ditib sind daher angewiesen, ohne Vorlage der Heiratsurkunde keine religiösen Trauungen vorzunehmen.“

[jb; DITIB]