Das aktuelle Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zum Gebet eines muslimischen Schülers in der Schule berücksichtigt die Stellung des Gebetes als Hinwendung des Einzelnen zum Schöpfer nicht ausreichend, erklärt die DITIB in Köln. Bedauerlich sei, dass islamischtheologische Institutionen wie die DITIB zur Stellungnahme nicht angefragt worden wären. Stattdessen hätte das Gericht "laienhaft das Gebet eines Muslims bewertet", so eine öffentliche Stellungnahme. Es sei weiter bedauerlich, wenn selbst in der Urteilsbegründung eine Zweckentfremdung des Gebetes per se unterstellt würde. Unverständlich und vorurteilbehaftet sei es zudem, das muslimische Gebet pauschal als Gefahr für den Schulfrieden zu verurteilen, das verfassungsrechtlich geschützte Gut der Religionsfreiheit zu beschränken und damit die weltanschauliche Neutralität der Schule höher zu bewerten. Daher wären folglich alle religiösen Symbole, religiöse Handlungen oder Vermittlung religiöser Inhalte an ebendiesen weltanschaulich-neutralen Schulen zu verbieten. Das Urteil mitsamt der Urteilsbegründung werde bei vielen Muslimen auf Entsetzen und Unverständnis stoßen, so die DITIB. Der Verband hifft nun auf eine andere endgültige Entscheidung, die wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles einem höheren Gericht überlassen wurde.

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