Der Entscheidung lag einem Eilantrag von drei Umweltschutzverbänden zugrunde, die die Genehmigung zum Ausheben der Elbe angefochten hatten. Dies stelle laut Umweltschützern einen Eingriff in die Natur dar, da durch die Baumaßnahmen das Flussbett vertieft und am Uferbereich Gestein aufgeschüttet werden soll. Zuvor hatten die Richter die Stadt gebeten, den Bau freiwillig zu unterbrechen. Dies hatte die Stadt allerdings mit Begründung von zusätzlichen Kosten abgelehnt. Über die Waldschlößchenbrücke wird in Dresden seit Jahren gestritten. Wegen des Baus hatte die UNESCO das Dresdner Elbtal von der Welterbeliste gestrichen.

[dts]