Über Anträge auf so genannte "Einschulungshilfe" für das Schuljahr 2010/2011 kann die Stadt Köln derzeit nicht entscheiden. Diese freiwillige städtische Leistung kann nur erbracht werden, wenn ein genehmigter städtischer Haushalt vorliegt, erklärte die Verwaltung heute. Das ist derzeit noch nicht der Fall. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für die Stadt Köln die vorläufige Haushaltsführung, die nach Paragraph 82 der Gemeindeordnung NRW Einschränkungen bei freiwilligen Leistungen vorsieht. Die Stadt Köln kündigte heute an, sowohl über die Medien als auch auf der städtischen Internetseite kurzfristig mitzuteilen, sobald eine abschließende Entscheidung über die Einschulungshilfe getroffen wurde.

Sollte die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe des Jahres erfolgen, sei eine Bearbeitung der Anträge auch zu einem späteren Zeitpunkt sichergestellt. Daher empfiehlt die Stadt, die Kaufbelege über Schulmaterialien als Nachweis aufzubewahren. Anerkennungsfähige Schulmaterialien können beispielsweise sein: Ranzen, Turn-/Sportbeutel, Sporthose, T-Shirt, Sportschuhe, Mäppchen, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi, Spitzer, Folienstift, Wachsmalstifte, Schere, Klebestift, Kleber, Knete, Deckfarbkasten, Pinsel, Zeichenblock, Schnellhefter, diverse Hefte, Briefblock, Ringbucheinlagen, Sammelmappen (für Zeichnungen, Hefte und ähnliches), Lineal etc., die Aufzählung ist nicht abschließend. Der Rat der Stadt Köln hatte im Juni 2009 beschlossen, dass Kinder von Köln-Pass-Inhabern bei der Einschulung einen einmaligen Zuschuss für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen können.

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