Köln  | Heute wurde am Amtsgericht Köln der erste Hauptprozess gegen eine Teilnehmerin der eskalierten „Hogesa“-Kundgebung im Oktober 2014 in Köln verhandelt. Dabei befand das Gericht die Angeklagte in zwei von drei Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Strafmaß von 9 Monaten auf Bewährung gefordert.

Die 21-Jährige musste sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch den gezielten Wurf einer gefüllten PET-Flasche auf Polizeibeamte, mehrfache Beleidigung dieser sowie Zeigen des Hitler-Grußes verantworten.

Das Gericht sah es für erwiesen an, auch aufgrund eines vorherigen Geständnisses der Angeklagten sowie aufgrund von Zeugenaussagen, dass diese gezielt eine gefüllte PET-Flasche in Richtung von Beamten in einer Polizeikette geworfen hatte, die nach Abbruch der „Hogesa“- Kundgebung sich rund um den Breslauer Platz postiert hatten. Getroffen wurde dabei niemand. Auch die Beleidigungen gegenüber den Polizeibeamten hätte sie eingestanden. Dies habe sich strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt, so der Vorsitzende Richter Krebber, ebenso wie die Tatsache, dass sich die Angeklagte gegenüber zwei als Zeugen geladenen Polizeibeamten entschuldigt hatte. Im dritten Anklagepunkt, dem Zeigen des Hitler-Grußes,  konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, ob es sich dabei um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen handelte oder vielmehr um eine Beleidigung in Richtung der Beamten.

Wie ein Gerichtssprecher erklärte, konnte das Gericht zwar einen Hitler-Gruß feststellen, aber man müsse hier unterschieden. Das Gesetz sehe einen Hitler-Gruß gemäß Paragraph 86a des Strafgesetzbuches als strafbar an, wenn er als Identifikation einer politischen Meinungsrichtung geäußert werde. In dem heute verhandelnden Fall sei das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass der Hitler-Gruß hier als Ausdruck der Beleidigung in Richtung der Beamten gezeigt worden sei, aber nicht als Ausdruck einer politischen Willensäußerung.

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichtet, daher ist das Urteil rechtskräftig. Laut eigenen Angaben des Amtsgerichts Köln sind von der Staatsanwaltschaft Köln bislang zwei weitere zwei Anklagen erhoben und auf deren Antrag insgesamt neun Strafbefehle gegen Teilnehmer der Veranstaltung mit Geldstrafen erlassen worden.

Autor: dd
Foto: Im Zusammenhang mit den Ausschreitung bei der „Hogesa“-Kundgebung auf dem Breslauer Platz in Köln gab es heute die erste Verurteilung.