Vor dem Hintergrund des „erheblichen Ausmaßes an Urheberrechtsverletzungen im Internet und dem dadurch entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine wissenschaftliche Studie öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde nun an die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln vergeben. Konkret geht es in der vergleichenden Studie um Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen. Mit diesen würden Nutzer, die konkret benannte Rechtsverstöße im Netz begehen, auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Voraussetzung wäre eine Kooperation zwischen Zugangs-Providern und Rechte-Inhabern. Nachdem in anderen europäischen Staaten erste Erfahrungen mit solchen Modellen vorliegen, soll die vergleichende Studie dem deutschen Gesetzgeber die Grundlage für die mögliche Einführung es solchen Modells liefern. Die Fertigstellung ist zum Jahresende geplant.

Die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Fachhochschule Köln wurde im Jahr 2006 gegründet. Sie dient der Verzahnung der medienrechtlichen Forschung insbesondere mit den in Köln und der rheinischen Region ansässigen Medienunternehmen. Es soll Forschung betrieben und die medienrechtliche Hochschulausbildung verstärkt werden. Als Diskussionsforen für Wissenschaft und Medienunternehmen werden Symposien und Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Geleitet wird die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht von Prof. Prof. Dr. iur. habil. Rolf Schwartmann.

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