Auch in diesem Jahr werden die Finanzämter in NRW den „Weihnachtsfrieden" wahren. Das erklärte Finanzminister Norbert Walter-Borjans heute in Düsseldorf. Im Rahmen eines Erlasses wies er die Mitarbeiter der NRW-Finanzverwaltung an, vom 17. Dezember bis zum 31. Dezember 2011 Maßnahmen zurückzustellen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein könnten.

In diesem Zeitraum sollen die Finanzämter keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel sollen nur gelten, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden allerdings, wie im Vorjahr auch, während des Weihnachtsfriedens versandt. Diese Regelung habe sich bereits in den zurückliegenden Jahren bewährt, denn so würden Steuererstattungen nicht verzögert. Viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne.

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