Köln | aktualisiert 12:57 Uhr | Im Streit darüber, ob die „Tagesschau“-App eine unzulässige Konkurrenz zur Presse ist, zeichnet sich zwischen ARD und Zeitungsverlegern eine Woche vor Fristablauf noch keine außergerichtliche Einigung ab. Das Landgericht Köln hatte die Kontrahenten aufgefordert, bis zum 30. August mitzuteilen, ob es zur Verständigung kommt. Andernfalls will die Wettbewerbskammer ihr Urteil am 27. September verkünden. Am Dienstag sagte eine Gerichtssprecherin auf dapd-Anfrage, es liege noch keine Erklärung der Prozess-Parteien vor.

Weder der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) noch die ARD wollten sich zum Stand der Verhandlungen äußern. „Die ARD sucht sicherlich das Gespräch“, sagte eine Sprecherin des Senderverbunds auf dapd-Anfrage. Nach einer früheren Mitteilung war die Vorsitzende, WDR-Intendantin Monika Piel, mit Vorschlägen auf die Verlegerseite zugegangen. BDZV-Präsident Helmut Heinen hatte zuletzt bekräftigt: „Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen.“ Die Sender haben laut BDZV dieses Ergebnis nicht unterschrieben.

Acht große Zeitungsverlage sind gegen die „Tagesschau“-App der ARD, ein gebührenfinanziertes, für Nutzer kostenloses Internetangebot für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer, vor Gericht gezogen. Sie halten die App für einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln und gegen den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, weil sie nach ihrer Ansicht zu presseähnlich und nicht ausreichend auf die Sendebeiträge der „Tagesschau“ bezogen ist. Für die konkrete Klage wurde das Angebot der „Tagesschau“-App an einem Tag im Juni vergangenen Jahres ausgewählt. Der Vorsitzende der Wettbewerbskammer, Dieter Kehl, hatte bei der Verhandlung am 19. Juli erklärt, ein generelles Urteil sei nicht möglich. „Wir werden die ‚Tagesschau‘-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten.“

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