Frankfurt/Main | Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Wolfsburg wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

Der Anhang der „Wölfe“ hatte unmittelbar vor der Bundesliga-Partie gegen Hannover 96 Anfang Dezember vier Bengalische Feuer und eine Rauchbombe gezündet, wie der DFB am Montag mitteilte. Demnach hat der VfL dem Urteil zugestimmt.

Es ist damit rechtskräftig, teilte der DFB weiter mit.

Autor: dts