Wiesbaden | dts | Frauen haben auch im Jahr 2022 in Deutschland durchschnittlich einen niedrigeren Stundenlohn gehabt als Männer. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mitteilte, betrug der sogenannte „unbereinigte Gender Pay Gap“ wie im Vorjahr 18 Prozent. Wegen eines Wechsels der Datenquelle und der Erhebungsmethodik seien die Zahlen allerdings nur „eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar“, so die Statistiker.

Unterschiedliche Entwicklung in West und Ost

Nach den neuen Angaben für 2022 erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,05 Euro einen um 4,31 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (24,36 Euro). Nach wie vor sei der unbereinigte „Gender Pay Gap“ in Ostdeutschland mit 7 Prozent deutlich kleiner als in Westdeutschland, wo er bei 19 Prozent liegt. Im langfristigen Vergleich gehen die Verdienstunterschiede in den alten Bundesländern zurück, während sie im Osten sogar leicht zunehmen: Zu Beginn der Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand bundesweit noch 23 Prozent, wobei er in Ostdeutschland damals mit 6 Prozent niedriger war als aktuell, in Westdeutschland lag er bei 24 Prozent.

Der Erklärungsansatz für den Gender Pay Gap

63 Prozent der für 2022 gemessenen Verdienstlücke ließen sich unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, so das Bundesamt. Zum anderen arbeiteten Frauen häufiger in Teilzeit, was auch mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergehe. Die verbliebenen 37 Prozent des Verdienstunterschieds könnten zumindest nicht durch die verfügbaren Merkmale erklärt werden, so die Statistiker.

Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten „Gender Pay Gap“, den das Bundesamt mit 7 Prozent angibt. In Westdeutschland beträgt diese Verdienstlücke gar nur 6 Prozent, in Ostdeutschland 9 Prozent. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede noch geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen.

Der bereinigte „Gender Pay Gap“ sei daher als „Obergrenze“ für Verdienstdiskriminierung zu verstehen, so die Statistiker.