Köln | Der Generalbundesanwalt wirft dem mutmasslichen Attentäter von Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker versuchten Mord vor. Am 21.10.2015 habe man, so teilt der Generalbundesanwalt mit, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen Frank S. den Haftbefehl beantragt. Frank S. bleibt derzeit in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt spricht von fremdenfeindlichen Motiven, die der Tat zu Grunde liegen: „Nach den bislang geführten Ermittlungen hat der Beschuldigte Henriette Reker wegen ihres Engagements bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Köln gezielt als Tatopfer ausgewählt. Mit seiner Tat wollte er den bisherigen Erkenntnissen zufolge ein Zeichen setzen gegen die aus seiner Sicht immer weiter steigende Anzahl von Ausländern in Deutschland und die dieser Entwicklung zugrunde liegenden politischen Entscheidungen. Die Tat ist damit der vorläufige Höhepunkt in einer ganzen Reihe von Einschüchterungen und Bedrohungen gegen Personen, die sich zugunsten von Flüchtlingen und deren Aufnahme in Deutschland engagieren.“

Der Generalbundesanwalt habe die Ermittlungen von der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen, weil der Fall eine besondere Bedeutung habe und weil er staatsgefährdenden Charakters sei. Die Generalbundesanwaltschaft spricht davon, dass der Täter mit seiner Tag ein Klima der Angst habe schaffen wollen unter all denen, die sich für Flüchtlinge engagieren. Zudem sei durch die Tat das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland gefährdet.

Autor: Andi Goral
Foto: Der Tatort in Köln