Wie das Gericht am Freitag mitteilte, müssen Bauarbeiten für das geänderte Grundwassermanagement vorläufig unterbleiben. Der BUND wirft der Bahn vor, die ursprünglichen Pläne für das Grundwasserkonzept der Baustelle verändert zu haben. Dabei seien unter anderem Vorschriften zum Artenschutz missachtet worden. Die Bahn wies die Vorwürfe zurück. Das Grundwassermanagement für die "Stuttgart 21"-Baustelle soll den Bau des Tiefbahnhofs in einer weitgehend wasserfreien Grube garantieren. Ende November waren die Gegner des Bahnhofsprojekts in Baden-Württemberg in einer Volksabstimmung gescheitert.

[dts]