Die Stadt Köln geht davon aus, dass Google alle bis zum 15. Oktober 2010 vor Veröffentlichung eingegangenen, sogenannten „Vorabwidersprüche“ bearbeitet und berücksichtigt hat. Mit diesen Widersprüchen hatte das Unternehmen Mietern und Wohnungseigentümern die Möglichkeit eingeräumt, die Aufnahme ihrer Häuser löschen zu lassen. Google Deutschland hatte bundesweit zugesichert, „Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn alle von Eigentümern und Mietern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt seien. Bei den Sammelwiderspruchslisten, die in den Klöner Bürgrämtern auslagen, hatten sich gerade einmal 2.600 Bürger eingetragen. Auch nach der Veröffentlichung der Bilder können die Bürger weiterhin Widerspruch einlegen, dami ihr Haus unkenntlich gemacht wird. Dabei kann der Widerspruch individuell per Email oder Brief eingelegt werden. Hierzu stellt die Stadt Köln auf Ihrer Homepage unter der Rubrik „Bürgerservice“ Musterwidersprüche zum Download zur Verfügung. Der Widerspruch kann aber auch online unter Nutzung der von Google bereitgestellten technischen Möglichkeiten erhoben werden. Hierzu kann der Mieter oder Eigentümer die Ansicht seines Hauses in Street View aufrufen. In dieser Ansicht bietet Google links unten am Bildrand den Link „Ein Problem melden“ an. Ein Klick darauf, und der Anwender kann seinen Antrag auf Unkenntlichmachung formulieren und abschicken.

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Tina0361/ www.pixelio.de]