Am 1. Januar 2005 ist das Zweitwohnungsteuergesetz in Köln in Kraft getreten. Ursprüngliches Ziel war es, Einwohner mit Zweitwohnsitz dazu zu bewegen, ihren Erstwohnsitz in Köln anzumelden, um der Zweitwohnungssteuer zu entgehen. Die Satzung sieht allerdings auch vor, dass auch für solche Wohnungen eine Steuerpflicht besteht, die neben der Hauptwohnung dem eigenen persönlichen Lebensbedarf dienen. Dies gilt auch für steuerlich anerkannte Wohnungen im selbst genutzten Wohnhaus.

"Am besten wäre der gesetzliche Verzicht auf die Steuer"
Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein sprach sich gegen die Zweitwohnungssteuer aus und veranlasste eine Prüfung. "Die Steuer dient nur in geringem Maße der Heranziehung von Menschen mit zweitem Wohnsitz hier in Köln, sondern lediglich zur Auffüllung der chronisch klammen Stadtkasse. Eine plausible Steuerpflicht z.B. für leer stehende Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern lässt sich nicht ableiten", so Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Es sei billig, Menschen, die in zwei verschiedenen Städten ihren Wohnsitz haben und dort auch die Infrastruktur nutzen, an den Kosten der hiesigen Bereitstellung zu beteiligen. Unbillig sei es jedoch, aus dieser Abgabe eine „Luxussteuer" für eine zweite Wohnung zu machen, erklärte der Vorsitzende des Kölner Haus- und Grundbesitzerverein-Vorstandes Konrad Adenauer in einer schriftlichen Pressemitteilung. „Wenn es der Politik darum ginge, Einwohner mit Zweitwohnsitz in Köln zu bewegen sich mit Hauptwohnsitz hier niederzulassen, weil damit die Landesumlage für die Stadt steigt, so könne dies nicht auf dem Rücken der Kölner Eigentümer ausgetragen werden. Hier müsse es notfalls andere Anreize geben, die Menschen zur Unmeldung zu bewegen“, schrieb Adenauer abschließend.
 
"Die Steuer trifft viel zu oft die Falschen"
Auch die FDP-, CDU- sowie die Grüne-Fraktion forderten die Verwaltung zur Änderung der Zweitwohungssteuersatzung auf: Nach Auffassung der FDP treffe die Steuer viel zu oft die Falschen, da die Satzung bewusst allgemein verfasst worden sei, um auf die Millionen Einnahmenbeträge zu kommen. Insbesondere die nachträgliche Eintreibung der Zweitwohnungssteuer für sieben Jahre kritisierte die FDP-Fraktion. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion appellierte an den Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin: "Wer seinen Lebensmittelpunkt in Köln hat, soll sich hier anmelden und Köln dadurch eine höhere Schlüsselzuweisung des Landes sichern. Schließlich genießt er die Vorteile der Kölner Infrastruktur und nimmt mit städtischen Steuermitteln finanzierte Einrichtungen in Anspruch". Es sei nicht im Sinne der Zweitwohnungssteuer, dass auch diejenigen die Steuer zahlen müssten, die ihren Hauptwohnsitz in Köln haben. Die Erhöhung der Anzahl der Erstwohnsitze sei auch ganz im Sinne der Grüne-Fraktion gewesen, wie aus einer schriftlichen Mitteilung hervorgeht. Allerdings sollte dies nicht mittels des „Zwangs“ einer Zweitwohnungssteuer umgesetzt werden. Die Fraktion sei derzeit darum bemüht die Zweitwohnungssteuer von ungerechten Restriktionen und Konstellationen zu befreien. Die Verwaltung müsse, so die Grünen, durch eine Satzungsänderung den Missstand rasch beseitigen.

„Die Verwaltung ist bereits tätig geworden.“
Den Worten der Stadtkämmerin Gabriele C. Klug zufolge seien seitens der Finanzverwaltung bereits seit einiger Zeit Änderungen des Verfahrens zur Erhebung der Zweiwohnungssteuer bei Zweifamilienhäusern in Vorbereitung. „Die Verwaltung ist bereits tätig geworden, wir stehen der Politik im Wort. Wie im letzten Finanzausschuss besprochen, hat die Verwaltung den Sachverhalt noch einmal genau unter die Lupe genommen und Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese werden rechtzeitig zum nächsten Finanzausschuss vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass wir auf dieser Grundlage dort eine abschließende Regelung finden, die die bestehenden Probleme löst."


[il]