Die Handwerkskammer nennt die staatlichen Aktivitäten „Unlautere Konkurrenz kommunaler Unternehmen“ und sieht dass sich diese auch noch ausbreitet. Das „Schwarzbuch“ listet Fälle in Köln, Bonn, Leverkusen, Troisdorf und Gummersbach auf 12 Seiten auf.

Einige der Handwerkszweige, deren Kunden vor allem gewerbliche Auftraggeber sind, müssen in diesem Jahr mit Umsatzeinbußen rechnen, befürchtet die Handwerkskammer. Um so wichtiger sei es daher, dass den Handwerksunternehmen in der Region die unlautere Konkurrenz kommunaler und landeseigener Unternehmen nicht zusätzlich Aufträge wegnimmt. Aus dem von der Handwerkskammer zu dieser Problematik erstellten „Schwarzbuch“ geht hervor, dass hiervon das Gebäudereiniger-Handwerk stark betroffen ist.

Beispielsweise hat die vom Landschaftsverband Rheinland gegründete Rheinland Kultur GmbH auch Museen in anderer Trägerschaft Reinigungsleistungen angeboten. Damit kommunale Unternehmen nicht in den Markt privatwirtschaftlicher Unternehmen eindringen, sieht die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass die Wirtschaftskammern und die Gewerkschaften bei Gründung eines kommunalen Unternehmens oder bei der Änderung seines Gesellschaftszwecks angehört werden müssen. Als die Rheinland Kultur GmbH 2004 die Erweiterung ihrer Geschäftsfelder beschloss, „sind wir nicht angehört worden“, bemängelt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich.

Einem Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks fällt ein Auftrag in der Größenordnung von sechs Millionen Euro weg, weil die Universitätsklinik Köln eine Tochtergesellschaft gegründet hat, die künftig die Gebäudereinigung in den Liegenschaften der Universitätsklinik ausführen soll. Über die Ersparnis der Umsatzsteuer will die Universitätsklinik hier Kosten reduzieren.

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB AG) haben die Gründung einer Schulbusverkehr GmbH betrieben, das ist ebenfalls von der Handwerkskammer abgelehnt worden. Dass einige kleine und mittlere private Busunternehmen mit ins Boot genommen wurden, mache die Sache nicht besser – für die Beförderung der Schüler gebe es eine ausreichende Zahl leistungsfähiger privater Anbieter, das sei nicht Sache der öffentlichen Hand, so Weltrich. Er äußerte zudem die Sorge, dass die zunehmende Verflechtung privater Busunternehmen mit der KVB in Zukunft bei Gelegenheit zulasten des Kfz-Handwerks gehen könnte, falls die Wartung der Schulbusse der privaten Unternehmen auf die KVB-Werkstätten verlagert werden sollte.

Auf Drängen der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern ist 2007 die Bestimmung in der Gemeindeordnung verschärft worden, wonach sich eine Gemeinde nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn ein öffentlicher Zweck das erfordert. In den Fällen, die das „Schwarzbuch“ der Handwerkskammer auflistet, ist ein öffentlicher Zweck nicht erkennbar, insofern müsse bei solchen Verstößen gegen die Gemeindeordnung die Rechtsaufsicht (Bezirksregierung/Innenministerium) einschreiten, fordert Weltrich. Von den Handwerksunternehmen werde erwartet, dass sie trotz der Wirtschaftskrise ihr Angebot an Ausbildungsplätzen aufrecht erhalten und den Arbeitsmarkt stabilisieren. Daher habe die Handwerkskammer keinerlei Verständnis, „wenn kommunale oder landeseigene Unternehmen in Konkurrenz zum Handwerk treten“.

[ag; Foto: Marvin Siefke/www.pixelio.de; report-k.de [M]]