Steigende Kosten nicht an Kunden weitergeben
Die Stadt Köln beabsichtigt, die Gebühren für die Sondernutzung von Straßenraum zu erhöhen. Die Gebührenerhöhung, die mit allgemeinen Preissteigerungen begründet wird, macht gegenüber der letzten Gebührenänderung von 2003 durchschnittlich zehn Prozent aus. Besonders stark jedoch soll die Gebührenerhöhung bei so genannten Baustelleneinrichtungsflächen ausfallen, das sind Baubuden, Gerüste, Flächen mit und ohne Bauzaun, Materiallagerungen usw. Den Höchstsatz will die Stadtverwaltung von 5,50 auf 7,30 Euro pro Quadratmeter anheben, das wäre eine Steigerung von 33 Prozent. Diese Gebührenbelastung ist nach Überzeugung der Handwerkskammer nicht vertretbar, da Bauunternehmen wegen der schwierigen Wettbewerbslage steigende Kosten kaum an ihre Kunden weitergeben können.

Jährlich Mehrkosten von 6.300 Euro angenommen
Im Brief an den Kölner Oberbürgermeister kritisiert die Handwerkskammer zudem, dass für die Aufstellung von Bauschutt-Containern ebenfalls eine Gebührenerhöhung vorgesehen ist, obwohl die Stadt Köln bereits im Jahr 2003 die Gebühr für diese Form der Straßenraumnutzung um bis zu 300 Prozent angehoben hatte. Aus diesem Grund wird eine erneute Erhöhung von der Handwerkskammer nachdrücklich abgelehnt. Die Baugewerksinnung Köln/Rhein-Erft-Kreis hat errechnet, dass für ein Bauunternehmen mit rund 30 gewerblichen Arbeitnehmern die Gebührenerhöhungen für Baustelleneinrich-tungsflächen und für Bauschutt-Container jährliche Mehrkosten von 6.300 Euro ausmachen können. Dem Protest der Handwerkskammer gegen diese massive Mehrbelastung des Baugewerbes schließen sich die Kölner Innungen an; so weist die Dachdeckerinnung Köln darauf hin, dass die mittelständische Bauwirtschaft in den vergangenen Jahren einen schwierigen Konjunkturverlauf zu verkraften hatte. Zudem hat die Handwerkskammer die zuständigen Ausschüsse und die Fraktionen im Rat der Stadt Köln angeschrieben. Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, begrüßt, dass auch diese sich zumindest derzeit nicht in der Lage sehen, der Gebührenanhebung zuzustimmen. Nach Weltrichs Einschätzung ist die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung auch deswegen unverständlich, „weil bei den Kommunen die Steuerquellen sprudeln. Hiermit sollte die Haushaltskonsolidierung vorangetrieben werden, aber es sollten nicht neue Ausgaben produziert werden. Es gibt daher für die Stadt Köln keinen Grund, zusätzlich an der Gebührenschraube zu drehen und die mittelständische Wirtschaft bei abkühlender Konjunktur zusätzlich zu belasten“. Des-wegen appelliert Weltrich an den Kölner Oberbürgermeister, die Ratsvorlage zurück zu ziehen.

Gegen Gebührenerhöhung bei Außengastronomie
Dabei lehnt die Handwerkskammer auch die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Gebührenerhöhung für die Außengastronomie ab. „Die Stadt hat bereits vor einiger Zeit den räumlichen Geltungsbe-reich für die Höchstgebühr erweitert und damit für viele Cafés und Konditoreien beträchtliche Zusatzkosten verursacht“, kritisiert Weltrich. Wegen des beachtlichen Stellenwerts der Außengastrono-mie treffe die jetzt geplante erneute Gebührenerhöhung das Kondito-renhandwerk an einem empfindlichen Punkt. Nach Einschätzung der Konditoren-Innung Köln muss eine Konditorei, die im Sommer über keine Außengastronomie verfügt, im Frühjahr etwa 20 Prozent ihres Personals entlassen.

[nh; Quelle: Handwerkskammer Köln]