Aus dem Konjunkturpaket werden die Kommunen Zuwendungen für Investitionen erhalten. Nach Überzeugung der Handwerkskammer zu Köln lassen sich über viele kleinteilige Baumaßnahmen erheblich höhere Beschäftigungseffekte erzielen, als wenn ein kommunales Großprojekt an einen Generalunternehmer vergeben würde. Um sich bei den Städten und Gemeinden für eine mittelstandsfreundliche Umsetzung des Konjunkturpakets einzusetzen, hat die Handwerkskammer die drei Oberbürgermeister der Region, die 50 Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die vier Landräte angeschrieben.

Mehr beschränkte Ausschreibungen
Wenn Bau- oder Sanierungsvorhaben bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen seien, handele es sich hierbei um keine zusätzliche Maßnahme. Das Konjunkturpaket solle aber „keine Vorzieheffekte, sondern zusätzliche Impulse auslösen“, betont Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Darüber hinaus sind die Kommunen gefordert, in ihren Vergaberichtlinien die neuen Vergaberegelungen des Bundes und des Landes, die die beschleunigte Auftragsvergabe ermöglichen sollen, zu übernehmen. So sollten die Wertgrenzen für freihändige Auftragsvergaben auf 100.000 Euro und für beschränkte Ausschreibungen auf eine Million Euro angehoben werden. Der Vorteil der beschränkten Ausschreibungen ist laut Handwerkskammer, dass die öffentlichen Auftraggeber nur die Unternehmen, die ihnen als zuverlässig und leistungsstark bekannt sind, zu einem Angebot auffordern. Das erhöhe die Chance, dass Unternehmen aus der Region bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können. Außerdem würden dann eher als bei allgemeinen Ausschreibungen Angebote zu Dumpingpreisen vermieden.

„In Gesprächen mit der Bonner Oberbürgermeisterin und den Oberbürgermeistern von Köln und Leverkusen wurde mir zugesagt, dass die kreisfreien Städte unseres Kammerbezirks die neuen Schwellenwerte für die Vergabe von Bauaufträgen zügig umsetzen werden“, zeigt sich Weltrich zuversichtlich. Falls die Sorge bestehe, dass mit der Erhöhung der Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen die Manipulations- und Korruptionsgefahr steige, könne dem durch mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe entgegengewirkt werden. So mache die Veröffentlichung der Ergebnisse einer beschränkten Ausschreibung es möglich, dass die Wettbewerber „mit darauf achten, dass es mit rechten Dingen zugeht“.

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