Köln | Im letzten Hauptausschuss der Stadt Köln in der  laufenden Legislaturperiode wurde ein Antrag der CDU-Ratsfraktion und der Freien Wählern bezüglich einer „Bürgerbefragung  zum Erhalt des Rathausplatzes“ mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag sah vor, „die Verwaltung damit zu beauftragen, dem Rat einen Beschlussvorschlag für eine Bürgerbefragung zum Erhalt des Rathausplatzes nach dem Modell der Befragung zum Ausbau des Godorfer Hafens vorzulegen“, so die Formulierung der Antragsteller.

Bereits am 8. Mai 2014 hatte das Netzwerk „Bürgerbegehren Rathausplatz“, unterstützt durch Mitglieder der CDU-Fraktion und Freier Wähler, über 31.000 Unterschriften an Stadtdirektor Guido Kahlen übergeben. Die Verwaltung überprüft derzeit, ob das Quorum von 23.019 gültigen Stimmen für ein Bürgerbegehren erfüllt ist und ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Bürgerbegehren erfüllt sind.  

In beiden Fällen, sowohl mit der beantragten Bürgerbefragung als auch mit den übergebenen Stimmen zur Prüfung auf Zulässigkeit für ein Bürgerbegehren, wollen die Initiatoren verhindern, dass ein durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 2011 hervorgegangener geplanter  Hochbau für ein Jüdisches Museum auf dem Rathausvorplatz errichtet wird.  Dabei betonen Initiatoren wie Politiker stets, dass sich ihre Bestrebungen nicht per se gegen ein Jüdisches Museum in Köln richteten, sondern gegen die Errichtung des geplanten Hochbaus, der das Museum beherbergen soll.

Stattdessen plädieren die Mitglieder des Netzwerks sowie deren Unterstützer aus der Politik für die Umsetzung einer Lösung, die zum  einem „Erhalt des Platzcharakters“ auf der derzeitigen Grabungsfläche der Archäologischen Zone, auf der das Jüdische Museum entstehen soll, beitrage. Während die Befürworter des Jüdischen Museums, die Mehrheit im Rat bilden, an dem Ratsbeschluss zur Errichtung des Museums festhalten, an dem sich das Land NRW mit rund 33 Millionen Euro beteiligt und die Leitung durch den Landesverband Rheinland übernommen werden soll,  wird ihnen von den Gegnern des Museumsbaus vorgeworfen, der mehrfach modifizierte Entwurf sei ein „Torso“, der keinerlei Räumlichkeiten für Museumsleitung oder Kuratorium biete und dessen Kosten immer noch nicht bekannt seien.

Im Laufe einer vor der Abstimmung im Hauptausschuss geführten Debatte bezeichnete Hauptausschuss-Mitglied und SPD-Fraktionschef Martin Börschel die vorgetragenen Argumentation von Mit-Antragsteller Andreas Henseler (Freie Wähler) als  „infam“ und „demagogisch“. Die Zweigleisigkeit von angestrebtem Bürgerbegehren einerseits und Beantragung einer Bürgerbefragung andererseits bezeichnete Börschel als „paradox“. Die Antragsteller von CDU und Freien Wählern hätten den Zeitpunkt für ein Bürgerbegehren „ schlicht verschlafen“.

Als „Fake“ bezeichnete Grünen-Fraktionschefin Barbara Moritz  die Skizze des Kölner Architekten Busmann, die eine unterirdische Lösung zur Präsentation des Bodendenkmals „Archäologische Zone“ und einem darüber  liegenden Rathausvorplatz  vorschlägt und die das Netzwerk „Bürgerbegehren Rathausplatz“ im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung präsentiert hatte. Die Skizze sei in der gezeigten Form überhaupt nicht umsetzbar, so Moritz. Auch betone man seitens der Gegner des Hochbaus immer, man könnte durch eine andere Lösung Geld sparen, bliebe aber konkrete Zahlen zum Beleg hierzu schuldig.

Autor: Daniel Deininger
Foto: Die Archäologische Zone Köln