Die Stadt wird nun, wie angekündigt, die Steuerbescheide verschicken. Insgesamt rechnet die Stadt mit Einnahmen in Höhe rund 5 Millionen Euro pro Quartal. Der Dehoga kritisierte heute das Vorgehen der Stadt. Eine rechtliche Klärung zur Kurlturförderabgabe steht noch aus. Daher forderte der Dehoga hetue die Stadt auf, die Steuerbescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen. Denn ohne diesen Vermerk würde der Steuerbescheid nach einem Monat bestandskräftig. Betriebe müssten dann, sollten sie die Abgabe nicht zahlen wollen, Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln einlegen – und das in jedem Quartal. Die Klagen würden jedoch sowohl bei den Betrieben, als auch beim Verwaltungsgericht und der Stadt zu einem großen Aufwand führen. Die Stadt hat diesen Vermerk nun jedoch abgelehtn. Die Rechtslage lasse dies nicht zu. Denn das Verfahren über die Kulturförderabgabe wird derzeit beim Oberverwaltungsgericht verhandelt. Eine Vorläufigkeit könne jedoch nur dann erteilt werden, wenn das Verfahren vor dem Bundesgericht verhandelt werde. Allerdings, so kritisiert der Dehoga, würden vor dem Bundesverwaltungsgericht bereits Verfahren über so genannte "Bettensteuer" in anderen Städten verhandelt.

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