München | Aktualisiert | Bayern-Präsident Uli Hoeneß muss sich ab März 2014 vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht München teilte mit, die Anklage sei zugelassen worden. Ab dem 10. März sind innerhalb einer Woche insgesamt vier Verhandlungstermine angesetzt, dabei sollen vier Zeugen verhört werden.

Verhandelt wird vor der 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II. Das habe mit Beschluss vom 31.10.2013 die Anklage der Staatsanwaltschaft München II vom 30.07.2013 „gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen“, hieß es. Ende November soll auch über ein Akkreditierungsverfahren für die Presse entschieden werden.

Hoeneß hat überrascht auf die Zulassung der Anklage gegen ihn reagiert. „Ich bin sehr überrascht, dass unsere Selbstanzeige vom 17. Januar bis jetzt von den Behörden nicht für wirksam erklärt wird. Ich werde mit den Anwälten in den nächsten vier Monaten sehr hart daran arbeiten, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen“, sagte Hoeneß der „Sport Bild“.

Konsequenzen für seine Arbeit beim FC Bayern kündigte er nicht an: Im Verein habe er hundertprozentige Unterstützung des Aufsichtsrats, des Verwaltungsbeirats und der Fans gespürt. „Ich habe diese Fehler als Privatmann gemacht und stehe als Privatmann dazu, aber ich glaube nicht, dass meine Arbeit für den FC Bayern darunter gelitten hat.“

Autor: dts